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01. Einleitung
Um Gefährdungen bei Glasbruch in Grenzen halten zu können, müssen von Planern, Herstellern und
Betreibern von Gebäuden und Anlagen gewisse sicherheitstechnische Mindestanforderungen an die
verschiedenen Glasarten beachtet werden. Einschlägige Regeln der Sicherheitstechnik
(Anhang⮧) legen im Einzelnen fest, wo erhöhte Anforderungen an
den Werkstoff zu stellen sind bzw. wo ergänzende Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden müssen.
Besondere Maßnahmen zur Verhütung von Verletzungen bei Glasbruch sind überall dort erforderlich, wo Personen, vor allem Kinder, Schüler und Sportler während des Bewegungs- und Verkehrsablaufs auf verglaste Wände, Wandteile oder Türen treffen können. Ursachen hierfür können z.B. sein: Stolpern, Gestoßenwerden, Unachtsamkeit, unzureichende Beleuchtung oder Panik. |
02. Prüfung der Bruchfestigkeit von Flachgläsern02a. Kriterien zum Schutz vor Schnitt- und StichverletzungenZur Prüfung von Flachglas im Bauwesen wird ein Pendelschlagversuch nach
DIN EN 12 600 Glas im Bauwesen – Pendelschlagversuch eingesetzt, um das
Verhalten des Glases bei menschlichem Körperstoß abzubilden. 02b. BallwurfsicherheitVerglasungen in Sporthallen gelten nach DIN 18 032 Teil 3 Sporthallen – Hallen für Turnen und Spielen und Mehrzwecknutzung; Prüfung der Ballwurfsicherheit als ballwurfsicher, wenn sie die Prüfungen mit Beschuss durch den Handball und Hockeyball bestanden haben. Als »eingeschränkt ballwurfsicher« gilt eine Verglasung, wenn sie die Prüfungen mit Beschuss durch den Handball bestanden hat. 02c. VerkehrssicherheitAn Verkehrs- bzw. Aufenthaltsflächen grenzende Verglasungen sind ausreichend verkehrssicher, wenn bei bestimmungsgemäßer Benutzung z.B. folgende Kriterien eingehalten werden:
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03. Glasarten03a. Fenster- und Spiegelglas (Floatglas)Begriff, Eigenschaften Sicherheitseigenschaften Anwendungsbereich ![]() · 1 m hohe Geländer mindestens 20 cm vor der Verglasung · Verglasungen hinter bepflanzten Schutzzonen · mindestens 80 cm hohe und mindestens 20 cm tiefe Fensterbänke · Anordnung von Glasschränken in Nebenräumen 03b. Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG)Begriff, Eigenschaften Sicherheitseigenschaften Anwendungsbereich ![]() 03c. Verbundsicherheitsglas (VSG)Begriff, Eigenschaften Sicherheitseigenschaften Anwendungsbereich ![]() 03d. Chemisch vorgespanntes und teilvorgespanntes Glas (TVG)Begriff, Eigenschaften Sicherheitseigenschaften Anwendungsbereich Sie erfüllen dann die Anforderungen an Absturz sichernde Verglasung und Überkopfverglasung. 03e. DrahtornamentglasBegriff, Eigenschaften Sicherheitseigenschaften Anwendungsbereich 03f. ProfilbauglasBegriff, Eigenschaften Sicherheitseigenschaften Anwendungsbereich ![]() 03g. GlassteineBegriff, Eigenschaften Sicherheitseigenschaften Anwendungsbereich ![]() 03h. Lichtdurchlässige KunststoffeBegriff, Eigenschaften Sicherheitseigenschaften Anwendungsbereich 03i. SplitterschutzfolienBegriff, Eigenschaften Sicherheitseigenschaften Anwendungsbereich Hierfür entstehen eventuell höhere Kosten als durch einen Austausch gegen Sicherheitsglas. |
04. Spezielle Anwendungsbereiche04a. BrandschutzverglasungenBegriff, Eigenschaften Sicherheitseigenschaften Anwendungsbereich ![]()
04b. Rauchschutztüren
04c. Umwehrungen und Brüstungen
04d. ÜberkopfverglasungenBei Überkopf- bzw. hoch liegenden Schrägverglasungen, die mehr als 10° gegen die Vertikale geneigt sind, müssen mindestens die unten liegenden Gläser ausreichend Scherben bindend sein. Die Einfachverglasung bzw. die untere Scheibe der Isolierverglasung darf deshalb nur Drahtornamentglas oder VSG aus Spiegelglas sein. Die Anwendungsbedingungen, der Standsicherheits- und Durchbiegungsnachweis sowie die Güteüberwachung sind in den Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV) beschrieben. Für alle von dieser Technischen Regel nicht abgedeckten Überkopfverglasungen, z.B. nicht linienförmige Auflagerungen, besteht eine Zulassungs- bzw. Zustimmungspflicht der obersten Baubehörde. 04e. Begehbare VerglasungenDie Oberflächen von begehbaren Verglasungen sind rutschhemmend zu gestalten (siehe
GUV-Regel Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr –
GUV-R 181), z.B. durch Sandstrahlen, Mattieren, rutschhemmenden Siebdruck. 04f. Bildverglasungen und SpiegelAn Aufenthaltsbereiche grenzende Bildverglasungen und Spiegel sind bei geringer
Gefährdung in Normalglas möglich. |
05. Anhang05a. Gesetze/VerordnungenBezugsquelle: Buchhandel oder Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln
05b. UnfallverhütungsvorschriftenBezugsquelle: Zuständiger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
05c. Richtlinien bzw. Regeln für Sicherheit und GesundheitsschutzBezugsquelle: Zuständiger Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
05d. DIN-NormenBezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin
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© 15.02.2015 HansiHerrmann.de
Letzte Änderung: 11.09.2025 09:15:35
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