Herz-O‍P-Behandlungsfehler im DHZB?

≡ Inhalt

04.02.2014
Na, das passt ja:
• Heute habe ich Geburtstag.
• Heute schenke ich dem DHZB diese neue Seite.
• Heute vor vier Monaten lag ich auf dem Operationstisch des DHZB.

Es mag Leute geben, die meinen, ich müsse froh sein, durch die Herz-Operation überhaupt weiterleben zu können oder wieder etwas mehr Lebensqualität erhalten zu haben.
Bevor jemand auf die Idee kommt, mir das vorzuhalten, will ich schon darauf antworten:

Wer sagt denn, dass ich um jeden Preis weiterleben wollte?

Ich bin ein Perfektionist und habe eine 4-seitige Patientenverfügung verfasst, in der ich sehr detailliert für jede erdenkliche Eventualität eine Regelung getroffen habe, an die sich jeder behandelnde Mediziner halten muss, wenn er sich nicht dem Vorwurf der Körperverletzung aussetzen will. Die durchgeführte Zwangs-Intubation z.B. war eine KÖRPERVERLETZUNG!

Daneben habe ich auf 12 weiteren Seiten Meine Wertvorstellungen und Gründe dargelegt, die kaum einen Spielraum für die Auslegung meiner Patientenverfügung lassen.
Man kann das zusammengefasst so ausdrücken, dass ich lieber sterbe als bestimmte Dinge zu ertragen.

Desweiteren habe ich auch eine Vorsorgevollmacht für Gesundheits­angelegenheiten abgefasst, in der ganz klar bestimmt ist, dass und wann eine Person meines Vertrauens meine Interessen vertritt.

Diese »Person meines Vertrauens« kennt mich besser als jeder andere Mensch auf diesem Planeten. Und mit dieser Person habe ich Punkt für Punkt meine Patientenverfügung sowie alles, was ich schriftlich festgelegt hatte, sehr ausführlich besprochen, sodass ich ruhigen Gewissens mein Geschick in ihre Hände legen durfte.

Trotzdem konnte es passieren, dass ich zwangsintubiert wurde, weil den handelnden Medizinern ihr beruflicher Stolz (oder was auch immer) wichtiger war als der Wille ihres Patienten!
Das ist vergleichbar mit einem Patienten, der gewaltsam am Leben erhalten wird, obwohl jede Stunde seines Lebens für ihn nur mit Schmerzen und Siechtum verbunden ist und er weder Chancen auf Heilung noch irgendeine Lebensqualität oder Zukunftsträume haben kann.

Ich will damit sagen, dass für mich persönlich nicht das Weiter­leben um jeden Preis wichtig ist, sondern nur so lange, wie ich persönlich das Leben für lebens- und leidenswert halte. Ehe ich zum Beispiel eine Verletzung meiner Menschenwürde hinnehme, wäre ich bereit, dafür zu morden oder eben auch zu sterben! Das klingt zwar hart und ist nicht für jeden nachvollziehbar. Ich habe aber im Laufe meines ziemlich langen Lebens (und bereits als Fünfjähriger) mehrfach und immer wieder bewiesen, dass es mir durchaus ernst damit ist. Bisher hat das jeden überzeugt, BEVOR ich mich für das eine oder andere hätte entscheiden müssen.

In meinen Wertvorstellungen und Gründen habe ich das sehr aus­führlich, verständlich und an zahlreichen Beispielen erläutert.
Hätten sich die behandelnden Mediziner die Mühe gemacht, das zu lesen, dann hätten sie das evtl. auch verstanden und vielleicht sogar respektiert und befolgt! Stattdessen muss ich ihnen das nun im Nach­hinein klar machen.

Selbst in einer Autowerkstatt kann und darf der Mechaniker nicht alles reparieren, was ihm reparierenswert erscheint, sondern er muss sich dem Willen des Kunden beugen. Wenn es aber um Belange geht, die einen schweren Eingriff in den körperlichen Zustand und die psychische Leidensfähigkeit des »Kunden« darstellen, dann ist es noch viel wichtiger, sich dem Willen des Betreffenden zu unterwerfen – egal, ob der Fachmann gerne bastelt oder von seiner Berufsehre gepackt wird!

Die vor der Operation vom Patienten unterzeichnete Patienten­aufklärung ist kein Freibrief für die behandelnden Mediziner, mit dem Patienten zu tun oder zu lassen, was ihnen in den Kram passt.
Wille und Wohl des Patienten sind heilig und dürfen nichts anderem untergeordnet werden!
Selbst in einer »Hochleistungsklinik« (wie sich das DHZB selber gerne beschreibt) bin ich kein Auto auf dem Fließband, sondern ein lebendes Individuum, dessen Wille + Wohl oberste Priorität haben muss! Es wäre wünschenswert, dass dies die Mediziner im DHZB endlich begreifen und verinnerlichen.


Ich habe kürzlich eine Nachbarin getroffen, die vor 15 Jahren eine Bypass-Operation hatte und bei der ebenfalls Wundheilungsstörungen auftraten, obwohl sie keiner Risikogruppe angehörte, die vermehrt dazu neigt. Bei ihr wurden alle O‍P-Wunden nochmal aufgeschnitten.
DAS wollte und will ich mir auf jeden Fall ersparen!


Am 25.01.2014 schrieb mir eine Frau per E-Mail unter anderem dies:

Bei meinem Lebensgefährten ist jetzt zum zweiten Mal der Brustkorb aufgegangen und eitert – Herz-Operation im November 2013, dann erneutes Öffnen im Dezember 2013 und … nun soll zum dritten Mal operiert werden, da der Zustand noch schlimmer geworden ist.
Wahrscheinlich muss er wieder in die Pfusch-Klinik, da von anderen Herzkliniken Absagen kommen.

Ich habe ihr u.a. folgendes geantwortet:

Wenn dein Mann im DHZB operiert wurde, warum muss denn die nochmalige Operation im Herzzentrum erfolgen und nicht in einem »normalen« Krankenhaus? Das Herz ist doch nicht betroffen (nur der Brustkorb), also kann sich dein Mann in jedem beliebigen Krankenhaus operieren lassen. Das ist doch nur noch eine CHIRURGISCHE Sache, keine KARDIOLOGISCHE.

Auch DAS würde ich mir auf keinen Fall antun und lieber sterben, als mir noch zwei weitere Male den Brustkorb aufsägen lassen!

Mir ist schon klar, dass ich unmöglich der Einzige sein kann, bei dem Wundheilungsstörungen auftreten, darum ist es umso erstaunlicher, dass man zu diesem Thema kaum etwas im Internet findet.
Bei der Vielzahl von Herz-Operationen in der »Hochleistungsklinik« DHZB kann ich doch nicht die Ausnahme sein, bei der so einiges schief gelaufen ist, wie es eine Krankenschwester formulierte.

Ich kann mir das nur so erklären, dass die meisten der Herzpatienten schon ein gewisses Alter haben, also nicht mehr die Jüngsten sind. Und diese Generation ist nicht mit dem Internet aufgewachsen und nutzt es auch kaum. ICH gehöre zwar auch zu dieser Generation, bin aber die Ausnahme, was die Nutzung von PC und Internet betrifft, denn ich war einer der Ersten, die einen richtigen PC hatten, und ich nutze das Internet seit seinem Bestehen sehr intensiv – besonders natürlich, wenn es um meine persönlichen Belange geht (wie man unschwer diesen Seiten und vielen anderen entnehmen kann).

ICH habe kein Problem damit, innerhalb weniger Stunden meinen unfähigen Hausarzt in allen möglichen Internetportalen »berühmt zu machen« oder die Arbeitsweise des Jugendamtes Neukölln anzuprangern (das kann man auf dieser Seite nachlesen: Philipp – In der Obhut des Jugendamtes).
Für mich ist es eine gewohnte Übung, täglich 18 Stunden am PC zu sitzen (wenn ich das für notwendig halte), für meine 70-jährige Nachbarin aber nicht, weil ihr die Kenntnisse und Fähigkeiten hierzu fehlen. Und wahr­scheinlich auch die körperlichen und psychischen Voraussetzungen, das bis zum Ende durchzustehen.
Deshalb ist zu diesem leidigen Thema wohl auch kaum was im Internet zu finden – was ich mit meinen Herz-O‍P-Seiten zu ändern versuche …


Am 23.06.2014 hat mir die AOK geschrieben, dass ihr die Behandlungs­unterlagen vorliegen und sie diese an den MDK mit der Bitte um Über­prüfung und Erstellung eines medizinischen Gutachtens weitergeleitet hat. Hier das Schreiben der AOK.


29.11.2014:
Heute habe ich ein Schreiben der AOK sowie das Gutachten des MDK erhalten.
Gutachter war Dr. Sören Just, Leitender Oberarzt im Sana-Herzzentrum Cottbus.
Demnach war die Bypass-Operation entsprechend dem Facharztstandard erfolgt. Die von mir beschriebenen »Wundheilungs­störungen« hätten sich als schicksalhafte Überempfindlichkeitsreaktionen auf das verwendete Nahtmaterial Monocryl erwiesen.
Da die Überempfindlichkeit auf Monocryl nicht bekannt gewesen sei, könne nicht von einer Sorgfaltspflicht­verletzung ausgegangen werden.
Hier das komplette Schreiben der AOK:

25.11.2014, von AOK Nordost:

Vermuteter Behandlungsfehler

Sehr geehrter Herr Herrmann,

ich habe die Bearbeitung Ihres Behandlungsfehlerverdachts übernommen und bin jetzt Ihre Ansprechpartnerin.

Krankheitsbedingt kann ich Ihnen erst jetzt das Ergebnis der Prüfung Ihrer Unterlagen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mitteilen. Dieser hat Ihren Verdacht auf das Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers im Rahmen der Bypass Operation im Deutschen Herzzentrum nicht bestätigen können.

Der Gutachter führt zusammengefasst aus, dass die Operation aufgrund der bestehenden Dreigefäßerkrankung indiziert war. Der Eingriff erfolgte entsprechend dem Facharztstandard. Der postoperative Verlauf war zunächst unauffällig und die Venenentnahmestellen und die Narbe am Sternum reizlos.

Nach 3-5 Wochen kam es jedoch zu Überempfindlichkeitsreaktionen, die schicksalhaft eingetreten sind. Eine Wundheilungsstörung durch perioperative Bakterienkontamination oder eine durchblutungsbedingte Wundheilungsverzögerung bestand nicht. Es handelte sich vielmehr um eine Entzündungsreaktion auf das eingebrachte Nahtmaterial.
Die Nutzung resorbierbarer Intrakutannähte ist Standard in der Herzchirurgie. Ein Behandlungsvorwurf ist medizinisch nicht begründet.

Nur wenn die Verwendung dieser Art des Wundverschlusses erfolgt wäre, obwohl eine Überempfindlichkeit gegen Monocryl bekannt gewesen wäre, könnte von einer Sorgfaltspflichtverletzung ausgegangen werden.

Sie sollten daher diese Überempfindlichkeitsreaktion bei Ihren behandelnden Ärzten für künftige Behandlungen angeben.

In der Anlage übersende ich Ihnen das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.

Sollten Sie trotzdem eine Weiterverfolgung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen wünschen, haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, sich an einen Anwalt Ihrer Wahl zu wenden. Eine Liste mit Anwälten, die sich auf Arzthaftpflichtfragen spezialisiert haben, liegt mir vor.

Darüber hinaus können Sie sich schriftlich an die

Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern […]

wenden.

Für Fragen stehe ich Ihnen telefonisch gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Anlage

Original

Na ja, wenn die Dame das Fach-Chinesisch des Gutachtens übernimmt, dann hätte sie das gar nicht kommentieren bzw. zusammenfassen müssen.

Vielleicht hat sie sich auch gedacht: »Wenn der Herrmann 4 Monate auf das Gutachten warten kann, dann kommt es dem auf ein paar Tage mehr oder weniger nicht an, das Fach-Chinesisch zu übersetzen.«

Die Gute hat vollkommen Recht. Da man heutzutage von China-Produkten regelrecht überschwemmt wird, täte man nicht schlecht daran, endlich Chinesisch zu erlernen. Warum also nicht noch Fach-Chinesisch, gewissermaßen als dritte Fremdsprache?!

Aber, ich habe zumindest DAS verstanden: Meine eiternden Operations-Wunden waren Schicksal.

📄 Anmerkung

Gemäß Arztbrief des Paulinen-Krankenhauses (Paulinen-KH) waren angeblich meine Wunden nach der Bypass-Operation „reizlos abgeheilt“.
Die von mir gemachten Fotos zeigen und beweisen das Gegenteil!

Denkt man, dass man einem ärztlichen Behandlungsfehler zum Opfer gefallen ist, dann kann man sich an den Medizinischen Dienst seiner Krankenkasse wenden. Die AOK schreibt auf ihrer Webseite dazu unter anderem:

Wenn Patienten aufgrund ärztlicher Sorgfaltpflichtverletzungen Schäden erleiden, spricht man von Behandlungsfehlern. Hat der Arzt oder die Ärztin schuldhaft gehandelt, so stehen dem geschädigten Patienten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. So müssen zum Beispiel Schäden infolge von Behandlungsfehlern […] entschädigt werden.
[…] Grundsätzlich gilt immer: Die Beweislast liegt beim Patienten. Er muss einen ärztlichen Behandlungsfehler nachweisen. Dies ist aber regelmäßig nur mit einem medizinischen Sachverständigengutachten möglich.
[…] Die AOK hat in allen Bundesländern spezialisierte Service-Teams eingerichtet, die Sie dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, bei dem Sie Ihren Fall schildern. Erhärtet sich der Verdacht, kann die AOK auf Ihren Wunsch und mit Ihrer Einwilligung die Behandlungsunterlagen einholen und ein medizinisches Sachverständigengutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen [MDK] in Auftrag geben. Hierzu ist es erforderlich, dass Sie der AOK eine Schweigepflichtentbindungs-Erklärung und eine Herausgabegenehmigung für die Behandlungsunterlagen erteilen.

Die AOK hatte auf meinen Antrag beim MDK ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären sollte, ob in meinem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt.

Der Gutachter konnte NICHT ZWEIFELSFREI FESTSTELLEN, welches Nahtmaterial verwendet wurde:

Die Akte bietet keinen Aufschluss darüber, welcher Faden von welcher Firma tatsächlich benutzt wurde, so dass die gutachterliche Betrachtung ein wenig SPEKULATIV einher kommen muss…

Trotzdem scheint für ihn festzustehen, dass ich auf Monocryl überempfindlich reagiere:

[…] nach mehrfacher Betrachtung maximal vergrößerter Bilder der Web-Seite des Patienten dürfte es sich um einen Faden der Firma Ethicon handeln, der sich Monocryl nennt…

Der Gutachter schreibt von EINEM Faden.
Wie konnte er den ZWEITEN (schwarzen) übersehen, wenn er die Bilder auf meiner Webseite MEHRFACH BETRACHTET und MAXIMAL VERGRÖSSERT hatte?

Bild: Nähfäden in meinen Herz-OP-Wunden

Es scheint so, dass ich mit meiner Herz-O‍P-Webseite erst dieses Gutachten ermöglicht habe, damit es nicht auf bloßen Spekulationen beruhen muss.
Warum sich der Gutachter ausführlich über die wunderbaren Eigenschaften von Monocryl® auslässt, nachdem er selbst angibt, über das tatsächlich verwendete Nahtmaterial spekulieren zu müssen, entzieht sich meiner Logik. Außerdem wurden mindestens ZWEI UNTERSCHIEDLICHE Nähfäden verwendet. Er spekuliert aber nur über EINEN. Den zweiten erwähnt er nicht mal!

Auch bezüglich der Aufklärung über die Operations-Risiken kann der Gutachter nur spekulieren, denn auch hierzu lagen ihm keine Unterlagen vor.
Er „geht aber davon aus“, dass ich mittels klassisch etablierter Vordrucke aufgeklärt wurde.

Auf der nächsten Seite Herz-O‍P - Das Gutachten kannst du das Gutachten und meine Meinung dazu lesen.

≡ Inhalt




© 04.02.2014, Stand: 23.06.2014 HansiHerrmann.de