04.02.2014
Na, das passt ja:
• Heute habe ich Geburtstag.
• Heute schenke ich dem DHZB diese neue Seite.
• Heute vor vier Monaten lag ich auf dem Operationstisch des DHZB.
Es mag Leute geben, die meinen, ich müsse froh sein, durch die Herz-Operation
überhaupt weiterleben zu können oder wieder etwas mehr Lebensqualität erhalten zu haben.
Bevor jemand auf die Idee kommt, mir das vorzuhalten, will ich schon darauf antworten:
Wer sagt denn, dass ich um jeden Preis weiterleben wollte?
Ich bin ein Perfektionist und habe eine 4-seitige
Patientenverfügung verfasst, in der ich sehr detailliert für jede erdenkliche
Eventualität eine Regelung getroffen habe, an die sich jeder behandelnde Mediziner halten muss,
wenn er sich nicht dem Vorwurf der Körperverletzung aussetzen will. Die durchgeführte
Zwangs-Intubation z.B. war eine KÖRPERVERLETZUNG!
Daneben habe ich auf 12 weiteren Seiten Meine Wertvorstellungen
und Gründe dargelegt, die kaum einen Spielraum für die Auslegung meiner Patientenverfügung
lassen.
Man kann das zusammengefasst so ausdrücken, dass ich lieber sterbe als bestimmte Dinge zu ertragen.
Desweiteren habe ich auch eine Vorsorgevollmacht für
Gesundheitsangelegenheiten abgefasst, in der ganz klar bestimmt ist, dass und wann eine
Person meines Vertrauens meine Interessen vertritt.
Diese »Person meines Vertrauens« kennt mich besser als jeder andere Mensch auf
diesem Planeten. Und mit dieser Person habe ich Punkt für Punkt meine Patientenverfügung sowie
alles, was ich schriftlich festgelegt hatte, sehr ausführlich besprochen, sodass ich ruhigen
Gewissens mein Geschick in ihre Hände legen durfte.
Trotzdem konnte es passieren, dass ich zwangsintubiert wurde, weil den handelnden
Medizinern ihr beruflicher Stolz (oder was auch immer) wichtiger war als der Wille ihres
Patienten!
Das ist vergleichbar mit einem Patienten, der gewaltsam am Leben erhalten wird, obwohl jede Stunde
seines Lebens für ihn nur mit Schmerzen und Siechtum verbunden ist und er weder Chancen auf Heilung
noch irgendeine Lebensqualität oder Zukunftsträume haben kann.
Ich will damit sagen, dass für mich persönlich nicht das Weiterleben um
jeden Preis wichtig ist, sondern nur so lange, wie ich persönlich das Leben für lebens- und
leidenswert halte. Ehe ich zum Beispiel eine Verletzung meiner Menschenwürde hinnehme, wäre ich
bereit, dafür zu morden oder eben auch zu sterben! Das klingt zwar hart und ist nicht für jeden
nachvollziehbar. Ich habe aber im Laufe meines ziemlich langen Lebens (und bereits als Fünfjähriger)
mehrfach und immer wieder bewiesen, dass es mir durchaus ernst damit ist. Bisher hat das jeden
überzeugt, BEVOR ich mich für das eine oder andere hätte entscheiden müssen.
In meinen Wertvorstellungen und Gründen habe ich das sehr
ausführlich, verständlich und an zahlreichen Beispielen erläutert.
Hätten sich die behandelnden Mediziner die Mühe gemacht, das zu lesen, dann hätten sie das evtl.
auch verstanden und vielleicht sogar respektiert und befolgt! Stattdessen muss ich ihnen das nun im
Nachhinein klar machen.
Selbst in einer Autowerkstatt kann und darf der Mechaniker nicht alles reparieren,
was ihm reparierenswert erscheint, sondern er muss sich dem Willen des Kunden beugen. Wenn es aber
um Belange geht, die einen schweren Eingriff in den körperlichen Zustand und die psychische
Leidensfähigkeit des »Kunden« darstellen, dann ist es noch viel wichtiger, sich dem Willen des
Betreffenden zu unterwerfen – egal, ob der Fachmann gerne bastelt oder von seiner Berufsehre
gepackt wird!
Die vor der Operation vom Patienten unterzeichnete
Patientenaufklärung ist kein Freibrief für die behandelnden Mediziner,
mit dem Patienten zu tun oder zu lassen, was ihnen in den Kram passt.
Wille und Wohl des Patienten sind heilig und dürfen nichts anderem untergeordnet werden!
Selbst in einer »Hochleistungsklinik« (wie sich das DHZB selber gerne
beschreibt) bin ich kein Auto auf dem Fließband, sondern ein lebendes Individuum, dessen Wille +
Wohl oberste Priorität haben muss! Es wäre wünschenswert, dass dies die Mediziner im DHZB endlich begreifen und
verinnerlichen.
Ich habe kürzlich eine Nachbarin getroffen, die vor 15 Jahren eine
Bypass-Operation hatte und bei der ebenfalls Wundheilungsstörungen auftraten, obwohl sie keiner
Risikogruppe angehörte, die vermehrt dazu neigt. Bei ihr wurden alle OP-Wunden nochmal
aufgeschnitten.
DAS wollte und will ich mir auf jeden Fall ersparen!
Am 25.01.2014 schrieb mir eine Frau per E-Mail unter anderem dies:
Bei meinem Lebensgefährten ist jetzt zum zweiten Mal der Brustkorb aufgegangen und eitert –
Herz-Operation im November 2013, dann erneutes Öffnen im Dezember 2013 und … nun soll zum
dritten Mal operiert werden, da der Zustand noch schlimmer geworden ist.
Wahrscheinlich muss er wieder in die Pfusch-Klinik, da von anderen Herzkliniken Absagen kommen.
Ich habe ihr u.a. folgendes geantwortet:
Wenn dein Mann im DHZB operiert wurde, warum muss denn die nochmalige Operation im Herzzentrum
erfolgen und nicht in einem »normalen« Krankenhaus? Das Herz ist doch nicht betroffen (nur der
Brustkorb), also kann sich dein Mann in jedem beliebigen Krankenhaus operieren lassen. Das ist doch
nur noch eine CHIRURGISCHE Sache, keine KARDIOLOGISCHE.
Auch DAS würde ich mir auf keinen Fall antun und lieber sterben, als mir noch zwei weitere Male
den Brustkorb aufsägen lassen!
Mir ist schon klar, dass ich unmöglich der Einzige sein kann, bei dem Wundheilungsstörungen
auftreten, darum ist es umso erstaunlicher, dass man zu diesem Thema kaum etwas im Internet
findet.
Bei der Vielzahl von Herz-Operationen in der »Hochleistungsklinik« DHZB kann ich doch nicht
die Ausnahme sein, bei der so einiges schief gelaufen ist, wie es eine Krankenschwester
formulierte.
Ich kann mir das nur so erklären, dass die meisten der Herzpatienten schon ein gewisses Alter
haben, also nicht mehr die Jüngsten sind. Und diese Generation ist nicht mit dem Internet
aufgewachsen und nutzt es auch kaum. ICH gehöre zwar auch zu dieser Generation, bin aber die
Ausnahme, was die Nutzung von PC und Internet betrifft, denn
ich war einer der Ersten, die einen richtigen PC hatten, und ich nutze das
Internet seit seinem Bestehen sehr intensiv – besonders natürlich, wenn es um meine persönlichen
Belange geht (wie man unschwer diesen Seiten und vielen anderen entnehmen kann).
ICH habe kein Problem damit, innerhalb weniger Stunden meinen unfähigen Hausarzt in allen
möglichen Internetportalen »berühmt zu machen« oder die Arbeitsweise des Jugendamtes Neukölln
anzuprangern (das kann man auf dieser Seite nachlesen:
Philipp – In der Obhut des
Jugendamtes).
Für mich ist es eine gewohnte Übung, täglich 18 Stunden am PC zu sitzen (wenn ich das für
notwendig halte), für meine 70-jährige Nachbarin aber nicht, weil ihr die Kenntnisse und
Fähigkeiten hierzu fehlen. Und wahrscheinlich auch die körperlichen und psychischen
Voraussetzungen, das bis zum Ende durchzustehen.
Deshalb ist zu diesem leidigen Thema wohl auch kaum was im Internet zu finden – was ich mit meinen
Herz-OP-Seiten zu ändern versuche …
Am 23.06.2014 hat mir die AOK geschrieben, dass ihr die
Behandlungsunterlagen vorliegen und sie diese an den MDK mit der Bitte um Überprüfung und
Erstellung eines medizinischen Gutachtens weitergeleitet hat.
Hier das Schreiben der AOK.
29.11.2014:
Heute habe ich ein Schreiben der AOK sowie das Gutachten des MDK erhalten.
Gutachter war Dr. Sören Just, Leitender Oberarzt im Sana-Herzzentrum
Cottbus.
Demnach war die Bypass-Operation entsprechend dem Facharztstandard erfolgt. Die von mir
beschriebenen »Wundheilungsstörungen« hätten sich als schicksalhafte
Überempfindlichkeitsreaktionen auf das verwendete Nahtmaterial Monocryl
erwiesen.
Da die Überempfindlichkeit auf Monocryl nicht bekannt gewesen sei, könne nicht
von einer Sorgfaltspflichtverletzung ausgegangen werden.
Hier das komplette Schreiben der AOK:
25.11.2014, von AOK Nordost:
Vermuteter Behandlungsfehler
Sehr geehrter Herr Herrmann,
ich habe die Bearbeitung Ihres Behandlungsfehlerverdachts übernommen und bin jetzt Ihre
Ansprechpartnerin.
Krankheitsbedingt kann ich Ihnen erst jetzt das Ergebnis der Prüfung Ihrer Unterlagen durch den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mitteilen. Dieser hat Ihren Verdacht auf das
Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers im Rahmen der Bypass Operation im Deutschen
Herzzentrum nicht bestätigen können.
Der Gutachter führt zusammengefasst aus, dass die Operation aufgrund der bestehenden
Dreigefäßerkrankung indiziert war. Der Eingriff erfolgte entsprechend dem Facharztstandard. Der
postoperative Verlauf war zunächst unauffällig und die Venenentnahmestellen und die Narbe am
Sternum reizlos.
Nach 3-5 Wochen kam es jedoch zu Überempfindlichkeitsreaktionen, die schicksalhaft eingetreten
sind. Eine Wundheilungsstörung durch perioperative Bakterienkontamination oder eine
durchblutungsbedingte Wundheilungsverzögerung bestand nicht. Es handelte sich vielmehr um eine
Entzündungsreaktion auf das eingebrachte Nahtmaterial.
Die Nutzung resorbierbarer Intrakutannähte ist Standard in der Herzchirurgie. Ein Behandlungsvorwurf
ist medizinisch nicht begründet.
Nur wenn die Verwendung dieser Art des Wundverschlusses erfolgt wäre, obwohl eine
Überempfindlichkeit gegen Monocryl bekannt gewesen wäre, könnte von einer
Sorgfaltspflichtverletzung ausgegangen werden.
Sie sollten daher diese Überempfindlichkeitsreaktion bei Ihren behandelnden Ärzten für künftige
Behandlungen angeben.
In der Anlage übersende ich Ihnen das Gutachten des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung.
Sollten Sie trotzdem eine Weiterverfolgung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
wünschen, haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, sich an einen Anwalt Ihrer Wahl zu wenden.
Eine Liste mit Anwälten, die sich auf Arzthaftpflichtfragen spezialisiert haben, liegt mir vor.
Darüber hinaus können Sie sich schriftlich an die
Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern […]
wenden.
Für Fragen stehe ich Ihnen telefonisch gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage
Original
Na ja, wenn die Dame das Fach-Chinesisch des Gutachtens übernimmt, dann hätte sie das gar nicht
kommentieren bzw. zusammenfassen müssen.
Vielleicht hat sie sich auch gedacht: »Wenn der Herrmann 4 Monate auf
das Gutachten warten kann, dann kommt es dem auf ein paar Tage mehr oder weniger nicht an, das
Fach-Chinesisch zu übersetzen.«
Die Gute hat vollkommen Recht. Da man heutzutage von China-Produkten regelrecht überschwemmt wird,
täte man nicht schlecht daran, endlich Chinesisch zu erlernen. Warum also nicht noch
Fach-Chinesisch, gewissermaßen als dritte Fremdsprache?!
Aber, ich habe zumindest DAS verstanden: Meine eiternden Operations-Wunden waren
Schicksal.
📄 Anmerkung
Gemäß Arztbrief des Paulinen-Krankenhauses (Paulinen-KH) waren
angeblich meine Wunden nach der Bypass-Operation „reizlos abgeheilt“.
Die von mir gemachten Fotos zeigen und
beweisen das Gegenteil!
Denkt man, dass man einem ärztlichen Behandlungsfehler zum Opfer gefallen ist, dann
kann man sich an den Medizinischen Dienst seiner Krankenkasse wenden. Die
AOK schreibt auf ihrer Webseite dazu unter anderem:
Wenn Patienten aufgrund ärztlicher Sorgfaltpflichtverletzungen Schäden erleiden, spricht man von
Behandlungsfehlern. Hat der Arzt oder die Ärztin schuldhaft gehandelt, so
stehen dem geschädigten Patienten Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. So müssen zum
Beispiel Schäden infolge von Behandlungsfehlern […] entschädigt werden.
[…] Grundsätzlich gilt immer: Die Beweislast liegt beim Patienten. Er muss einen
ärztlichen Behandlungsfehler nachweisen. Dies ist aber regelmäßig nur mit einem medizinischen
Sachverständigengutachten möglich.
[…] Die AOK hat in allen Bundesländern spezialisierte Service-Teams eingerichtet,
die Sie dabei unterstützen, einen Behandlungsfehler zu klären und Schadensersatzansprüche
durchzusetzen. Am Anfang steht ein persönliches Gespräch, bei dem Sie Ihren Fall schildern.
Erhärtet sich der Verdacht, kann die AOK auf Ihren Wunsch und mit Ihrer Einwilligung die
Behandlungsunterlagen einholen und ein medizinisches Sachverständigengutachten beim Medizinischen
Dienst der Krankenkassen [MDK] in Auftrag geben. Hierzu ist es
erforderlich, dass Sie der AOK eine Schweigepflichtentbindungs-Erklärung und eine
Herausgabegenehmigung für die Behandlungsunterlagen erteilen.
Die AOK hatte auf meinen Antrag beim MDK ein
Gutachten in Auftrag gegeben, das klären sollte, ob in meinem Fall ein Behandlungsfehler
vorliegt.
Der Gutachter konnte NICHT ZWEIFELSFREI FESTSTELLEN, welches Nahtmaterial
verwendet wurde:
Die Akte bietet keinen Aufschluss darüber, welcher Faden von welcher Firma tatsächlich benutzt
wurde, so dass die gutachterliche Betrachtung ein wenig SPEKULATIV einher kommen muss…
Trotzdem scheint für ihn festzustehen, dass ich auf Monocryl
überempfindlich reagiere:
[…] nach mehrfacher Betrachtung maximal vergrößerter Bilder der Web-Seite des
Patienten dürfte es sich um einen Faden der Firma Ethicon handeln, der sich Monocryl nennt…
Der Gutachter schreibt von EINEM Faden.
Wie konnte er den ZWEITEN (schwarzen) übersehen, wenn er die Bilder auf meiner Webseite MEHRFACH
BETRACHTET und MAXIMAL VERGRÖSSERT hatte?

Es scheint so, dass ich mit meiner Herz-OP-Webseite erst dieses Gutachten ermöglicht habe,
damit es nicht auf bloßen Spekulationen beruhen muss.
Warum sich der Gutachter ausführlich über die wunderbaren Eigenschaften von
Monocryl® auslässt, nachdem er selbst angibt, über das tatsächlich verwendete Nahtmaterial
spekulieren zu müssen, entzieht sich meiner Logik. Außerdem wurden mindestens
ZWEI UNTERSCHIEDLICHE Nähfäden verwendet. Er spekuliert aber nur über EINEN. Den zweiten erwähnt er
nicht mal!
Auch bezüglich der Aufklärung über die Operations-Risiken kann der Gutachter
nur spekulieren, denn auch hierzu lagen ihm keine Unterlagen vor.
Er „geht aber davon aus“, dass ich mittels klassisch etablierter Vordrucke
aufgeklärt wurde.
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