Ich zweifle durchaus nicht an den fachlichen Fähigkeiten des Dr. Just, habe aber meine
Zweifel, dass er das Gutachten objektiv und völlig unvoreingenommen erstellt hat, denn
• ärztlicher Direktor des Sana-Herzzentrum Cottbus und somit »Chef« des Dr. Just ist kein
Geringerer als Prof. Dr. Dr. Roland Hetzer, Gründer des
DHZB, also der Klinik, der ich Pfusch vorwerfe und
• zwischen dem DHZB und dem Sana-Herzzentrum Cottbus besteht seit vielen Jahren ein
Kooperationsvertrag.
Man hätte also gleich einen Arzt des DHZB mit dem Gutachten beauftragen können, um zum selben
Ergebnis zu kommen.
19.07.2014
Dr. med. S. Just
Facharzt für Herzchirurgie
Frau
J P
AOK Nordost
PF 110165
17041 Neubrandenburg
Sehr geehrte Frau P ,
gemäß Ihrem für die „AOK“ abgegebenen Auftrag vom 23.6.2014 an den MDK Berlin-Brandenburg e. V. wird
nachfolgend ein wissenschaftliches Gutachten zum Verdacht auf einen ärztlichen
Behandlungsfehler erstellt:
Gutachten bei Verdacht auf ein Abweichen von ärztlichen Standards für den Patienten
Hans-Jürgen Herrmann, geb. 04.02.19xx aus 12057 Berlin,
Ihr Zeichen: B/0803/13/JP
Fachchirurgisches Gutachten
unter folgender Aufgabenstellung:
Sind die nach einer koronaren Bypassoperation entstandenen Wundheilungsstörungen auf einen
ärztlicher Behandlungsfehler zurückzuführen?
Unterlagen
Aufzählung der Unterlagen hier weggelassen.
1. Anschreiben von Frau P. an den – MDK Berlin-Brandenburg vom 23.6.2014
2. Schriftliche Schilderung des Versicherten
3. Vorklärung von Herrn Dr. Lutz Forner vom 20.3.2014
4. 1 Ordner Krankenunterlagen in Kopie mit:
- Unterlagen des Deutschen Herzzentrums Berlin incl. einer CD
- Unterlagen des Jüdischen Krankenhauses
- Unterlagen des Paulinenkrankenhauses
- Unterlagen des MVZ Lange-Braun, Gramann, Moyzes
- Unterlagen der Herzpraxis Berlin
- Unterlagen MVU Neukölln-Fuldastraße
5. Schweigepflichtentbindungserklärung
6. http://www.hansionline.de/erguesse/herz-op-wunden.php
Sachverhalt
Herr Herrmann leidet seit 2009 an einer chronisch ischämischen Herzkrankheit mit typischen
Angina- pectoris- Beschwerden. Nachdem diese Beschwerden auch in Ruhe aufgetreten waren, erfolgte
nach hausärztlicher Vorstellung im September 2013 eine ambulante kardiologische Diagnostik.
In der im Jüdischen Krankenhaus, wo der Patient sich vom 30.9. bis 2.10.2013 befand, durchgeführten
Herzkatheteruntersuchung wurde der Befund einer koronaren Dreigefäßerkrankung mit 90-prozentiger
Stenose des linken Hauptstamms erhoben.
Es wurde die Indikation zur Herzoperation mit Anlage von Bypasstransplantaten gestellt. Die
linksventrikuläre Pumpfunktion wurde mit 45 % angegeben (LV-EF). Bekannt ist für den Patienten
ein Z. n. Operation eines Bauchaortenaneurysmas im Jahr 2009 und ein umfänglicher Nikotinabusus.
Vom 2.10. bis 9.10.2013 weilte der Patient im deutschen Herzzentrum Berlin (DHZB).
Dort erfolgte die fällige Operation am 4.10.2013, wobei alle drei Hauptgefäße des Herzens unter
Verwendung von zwei Venenbrücken und der inneren Brustwandarterie revaskularisiert wurden (LIMA – RIVA + ACVB auf
RM und RIVP). Die Operation verlief komplikationslos. Der Operationsbericht liegt vor und
beschreibt korrekt und nachvollziehbar die Operation. Der Wundverschluss erfolgte mit
Sternaldrahtcerclagen, resorbierbaren
Subkutanfäden und resorbierbarer Intrakutannaht.
Auch der postoperative Verlauf war bis auf ein
passageres Durchgangssyndrom bei bekanntem Alkoholabusus rel. unauffällig.
Ab dem 9.10.2013 erfolgte die weitere medizinische Betreuung im Paulinenkrankenhaus Berlin (PKB).
Die Verlegung dorthin erfolgte mit reizlosen Wundverhältnissen. Hier mussten eine tachykade Herzrhythmusstörung therapiert werden. Ansonsten war auch
hier der Aufenthalt weitgehend unspektakulär. Es erfolgte bei leichter Krepitation des Sternums die chirurgische Mitbetreuung. Es wurde das Tragen eines
Thoraxstabilisators empfohlen.
Die Entlassung des Patienten erfolgte am 18.10.2013 in die Häuslichkeit. Dabei wurden reizlos
abgeheilte Narben sowohl an der Sternotomie als auch an der Venenentnahmestelle beschrieben.
Am 19.10.2013 stellte sich Herr Herrmann in der Praxis Dr. Hochfeld vor. Es wird kein Hinweis
auf eine Wundheilungsstörung (WHSt.) notiert.
Auch der Karteieintrag der Herzpraxis Berlin vom 24.10.2013 ist ohne Hinweis auf eine
WHSt.
Vom 28.10. bis 30.10.2013 begibt sich Herr Herrmann in eine ambulante
Ganztags-Anschlussheilbehandlung (AHB). In der klinischen Untersuchung bei Aufnahme in die AHB
werden reizlosen Verhältnisse im Bereich der Venenentnahmestellen am Ober- und Unterschenkel
beschrieben. Gleichlautend wird eine reizlose Narbe am Sternum dokumentiert.
Am 31.10.2013 teilte der Patient der AHB- Einrichtung mit, dass er die Rehabilitationsbehandlung
nicht fortsetzen wollte, so dass die AHB abgebrochen werden musste.
Der nächste aktenkundige Hinweis fällt erst auf den 19.11.2013. Der Karteieintrag der Herzpraxis
Berlin notiert eine Wundheilungsstörung am Thorax und am rechten Bein mit einem Verweis auf einen
Chirurgen – später in der Akte wird nochmals auf die Überweisung zum Chirurgen zur Mitbehandlung
der WHSt. mit Datum vom 12.11.2013
erwähnt.
Am 10.3.2014 in der Praxis Dr. Hochfeld wird vermerkt, dass der Patient noch eine leichte
sekundäre Wundheilung am rechten Bein im Narbenbereich der Venenentnahme aufweist.
Am 13.3.2014 im Röntgeninstitut am Rathaus Steglitz wird klinisch eine reizlose Narbe am Sternum
ohne Dehiszenz beschrieben. Das Bild liegt vor und zeigt intakte
Sternaldrahtcerclagen.
Die ausführlich bebilderte Web-Seite des Patienten gibt eine bildliche Darstellung der Befunde
in ihrer groben zeitlichen Entwicklung. Hierdurch lässt sich ein Überblick über das
klinische Bild, das zeitliche Fenster und die konsequente Selbstversorgung des Patienten machen.
Herr Herrmann beklagt somit in Wort und Bild, dass es bei ihm zur späten Wundheilungsstörungen
durch multiple Fadenfisteln kam. Es ist für ihn
unverständlich, dass die resorbierbaren (selbstauflösenden) Fäden zu einer solchen
Wundheilungsstörung führen können und er vermutet dabei ein Abweichen von medizinischen Standards,
was er mit dem Wort „Ärztepfusch“ klar ausdrückt. Er beschreibt: „die Fäden waren angeblich
selbstauflösend, ca. 14 Tage nach der Operation begannen sie jedoch herauszueitern.“
Er fühlt sich schlecht darüber aufgeklärt, dass das verbleibende Nahtmaterial zu einer
Wundheilungsstörung führen kann und leidet unter den Belastungen, die die (scheinbar in kompletter
Eigenregie durchgeführten) Verbandswechsel hinsichtlich des Befindens und an zeitlichem sowie
finanziellem Aufwand mit sich bringen. Er vermutet, dass die Ursache für diese, für ihn
ungewöhnliche Komplikation in einem ärztlichen Behandlungsfehler steckt.
Diskussion und gutachterliche Bewertung
An der Indikation zur primären herzchirurgischen Operation ist gemäß des bei Herrn Herrmann aus
dem Jüdischen Krankenhaus Berlin vorliegenden Befundes nicht zu rütteln. Die aktuellsten
Richtlinien der europäischen Gesellschafen des Fachgebietes weisen für diese Ausprägung der
koronaren Herzkrankheit eine „1 a“- Empfehlung aus. Das bedeutet, dass es ausreichend
randomisierte Daten gibt, die diese Behandlungsform für diese Indikation als absolut überlegen
darstellen.
Im Jahre 2012 wurden über 40000 isolierte koronarchirurgische Eingriffe in Deutschland durchgeführt.
Trotz der nicht mehr wegzudenkenden Bedeutung der linken Brustwandarterie aufgrund ihrer
physiologischen Vorteile wie bessere Offenheitsraten und höhere Überlebensraten hat die Entnahme
der Vena saphena magna, seit der ersten klinischen Nutzung durch Rene Favaloro in den 60iger Jahren
die größte Bedeutung als Transplantat in der Herzbypasschirurgie, wenn mehr als eine
Transplantatbrücke nötig sind.
Dies führt dazu, dass heute eine Kombination dieser beiden Techniken absoluter Standard ist, wobei
die Arterie bevorzugt mit dem Ramus deszendens anterior der linken Kranzarterie anastomosiert
werden sollte. Die übrigen Koronararterienstenosen werden dann mit einem entnommenen Venenstück,
welches zuerst distal der Stenose an der Kranzarterie, dann an der Aorta anastomosiert wird,
umgangen. In dieser Art und Weise wurden 2012 immerhin 94,1 Prozent aller isolierten
Bypassoperationen durchgeführt.
Trotz der mittlerweile weltweit riesigen Anzahl durchgeführter Herzbypassoperationen ist die
Datenlage für Wundheilungsstörungen nach Entnahme der Vena saphena magna nach wie vor sehr gering.
Die Daten der verfügbaren Studien geben eine Rate an Wundheilungsstörungen nach Saphenektomie von
4,1 Prozent bis 43,8 Prozent an.
Im Mittel errechnet sich ein Wert aus der zu Verfügung stehenden Literatur von 19,3% an
Wundheilungsstörungen nach Saphenektomien. Das Problem bei der Sichtung dieser Zahlen ist, das kein
einheitlicher Kriterienkatalog existiert, welcher eine Wundheilungsstörung korrekt definiert.
Andererseits zeigt es deutlich, dass diese WHSt. an sich eine typische Komplikation darstellt.
Ein solcher Krankheitsverlauf wie bei Herr Herrmann entwickelt sich daraus allerdings
nur in deutlich geringerer Häufigkeit.
Bei Herrn Herrmann entwickelte sich keine Wundheilungsstörung im eigentlichen Sinne – also durch
postoperative Bakterienkontamination oder durchblutungsbedingte Wundheilungsverzögerung.
Gemäß dem zeitlichen Ablauf und den Bildern der Patienten- eigenen Web-Seite entwickelte sich eine
Entzündungsreaktion auf das eingebrachte Nahtmaterial.
Nach der Dokumentation im Operationsbericht wurden die Wunden mit resorbierbaren Fäden intrakutan
verschlossen. Die Akte bietet keinen Aufschluss darüber, welcher Faden von welcher
Firma tatsächlich benutzt wurde, so dass diese gutachterliche Betrachtung ein wenig spekulativ
einher kommen muss.
Aus der Erfahrung, der Kenntnis des Einkaufverbundes des DHZB und nach mehrfacher Betrachtung
maximal vergrößerter Bilder der Web-Seite des Patienten dürfte es sich um einen
Faden der Firma Ethicon handeln, der sich Monocryl® nennt.
Monocryl ist ein monofiler, resorbierbarer synthetischer Faden aus Poliglecapron 25. Es handelt sich
um ein steriles Nahtmaterial für die Adaptation von Weichgeweben. Es ist erhältlich als violetter
Faden beispielsweise für den Einsatz in der Gastro-Intestinal-Chirurgie oder als ungefärbter Faden
zur Verwendung z. B. für den Hautverschluss.
Monocryl gilt als das geschmeidigste der resorbierbaren Nahtmaterialien. Das Kopolymer von Glykolid
und caprolactam ist enorm reißfest, provoziert als monofiles Material praktisch keine
Gewebereaktionen, lässt sich gut knoten und gibt so Sicherheit im Gebrauch.
Aufgrund all dieser Materialeigenschaften ist es für ästhetisch anspruchsvolle Maßnahmen sehr zu
empfehlen.
Resorbierbar heißt in diesem Fall, dass sich der Faden in einem Zeitraum von 90 bis 120 Tagen
zersetzt und vom Umgebungsgewebe resorbiert bzw. hydrolisiert wird.
Bei Herrn Herrmann wurde also dieses Nahtmaterial höchstwahrscheinlich verwendet.
Anders als normalerweise kam es aber doch zu einer deutlicheren Resorptionsreaktion
als man dies, üblicher Weise sieht. Nach ca. 3 bis 5 Wochen (dieser Zeitraum muss entsprechend
der Diskrepanz zwischen den klinischen Arztvermerken und den Patientenangaben so weit gefasst
werden) kam es zu den typischen Reaktionen, die sich durch Rötung und leichter Überwährmung im
Bereich der Nahtreihe darstellen.
Die zeitliche Verzögerung passt genau zu dem beginnenden Hydrolyseprozess und der Allergieartigen
Reaktion, die dieser auslösen kann. Dieser Prozess kann sowohl nur einzelne Partien der Wunde
betreffen, zeichnet sich aber im Allgemeinen durch Ausbreitung entlang der gesamten Wunde aus.
Prozentuale Angaben zu dieser Form der späten Überempfindlichkeitsreaktion finden sich in der
Literatur praktisch nicht. Die Ausprägung der „Abstoßungsreaktion“ auf die eingebrachten Fäden ist
bei jedem Menschen anders und ist von vielen Umständen abhängig. Manchmal sieht man komplette
Dehiszenzen durch extensive Sekretproduktion mit unterminierten Flüssigkeitsansammlungen, manchmal
aber läuft der Prozess auch so schleichend ab, dass sich die dermale Überreaktion nur als
Hyperpigmentierung über der gesamten Länge des Fadens incl. des geschlängelten Verlaufs darstellt.
Es dürften aber nach meiner klinischen Erfahrung nicht mehr als 3 % sein, die
tatsächlich unter einer Überempfindlichkeitsreaktion nach der Verwendung von Monocryl leiden.
Es liegt jedenfalls in der Nutzung des erwähnten Nahtmaterials zum Verschluss der Wunden bei Herrn
Herrmann absolut kein Abweichen von einem medizinischen Standard vor.
Das die Therapie dieser Überempfindlichkeitsreaktion medizinisch fachfremd
durchgeführt wurde, liegt an der etwas skurril anmutenden Selbstbehandlung des Patienten. Die
Ausführungen auf der Webseite lesen sich sehr befremdend und deuten auf kein großes Vertrauen in
das Können der Ärzteschaft. Das Ausmaß der WHSt.-en und der Zeitraum der Behandlung hätten nach
klinischer Erfahrung auf mehr als die Hälfte reduziert werden können, wenn die medizinische
Betreuung chirurgisch fachgerecht stattgefunden hätte. Allerdings lies sich Herr Herrmann auch
durch die Überweisung der behandelnden Praxis nicht bewegen einen Chirurgen aufzusuchen.
Aufklärungsbögen zum Eingriff lagen in den Unterlagen keine vor. Somit lässt sich
nicht feststellen, inwiefern diese fachgerecht erfolgte. Es ist aber Standard, und somit auch hier
davon auszugehen, dass Herr Herrmann mittels klassischer etablierter Vordrucke aufgeklärt wurde.
Sollte dies der Fall sein, so ist auf jeden Fall der Hinweis auf mögliche WHSt.-en darin vermerkt gewesen, die auch eine
Überempfindlichkeit der Haut erwähnen. Es muss somit eigentlich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit
davon ausgegangen werden, dass Herr Herrmann entgegen seiner Meinung über die Möglichkeit
entstehender Wundheilungsstörungen aufgeklärt worden ist.
Mit der Abhandlung soll dargestellt werden, dass es in diesem speziellen Krankheitsverlauf keine
Unstimmigkeiten in der medizinischen Behandlung gibt.
Die Wundheilungsstörung als Komplikation eines chirurgischen Eingriffs ist auch oder gerade unter
dem Gesichtspunkt der oben beschriebenen Standardart des Wundverschlusses eine typische, immer mal
wieder vorkommende Folge.
Es liegt kein Hinweis darauf vor, dass insbesondere bei der Wahl der Hautverschlussart von
medizinischen Standards abgewichen wurde. Die nachfolgende Wundheilungsstörung muss
somit als schicksalhaft betrachtet werden und hätte sicher vom klinischen und zeitlichen Ausmaß
nicht solchen Umfang angenommen, wenn Herr Herrmann es vorgezogen hätte, sich vertrauensvoll in die
Behandlung eines Chirurgen zu begeben.
Beantwortung der kassenseits zusätzlich gestellten Fragen:
1. Liegen Verstöße gegen die allgemeinen Regeln der ärztlichen Kunst bzw. der Sorgfaltspflicht
vor?
Nein. Dem Vorwurf des „Ärztepfusches“ durch die Wahl des Nahtmaterials zum Wundverschluss muss
eindeutig widersprochen werden.
2. Liegt ein Aufklärungs- oder Dokumentationsmangel vor?
Nein. Diese lassen sich gemäß den Akten nicht finden. Allerdings kann zur Aufklärung
keine gesicherte Aussage getroffen werden, da die Aufklärungsbögen nicht Teil der Akte sind.
3. Waren die durchgeführten medizinischen Maßnahmen indiziert?
Ja. Die Operation war eindeutig indiziert. Hinsichtlich der Wundheilungsstörung lies der Patient
keine ärztliche Mitbehandlung zu, soweit man dies aus seiner Webseite ablesen kann.
4. Welche Alternativen gab es?
Zur Herzoperation gab es gemäß den aktuell gültigen Leitlinien keine vernünftige Alternative. Auch
zur Benutzung der Beinvenen als Bypasstransplantate und damit zur Erzeugung der anschließend mit
einer Wundheilungsstörung auffallenden Wunden gibt es, wie o. g. keine wirkliche Alternativen.
Das Material zum Wundverschluss hätte alternativ tatsächlich anders gewählt werden
können. So könnte auch nicht resorbierbares Fadenmaterial in verschiedener Nahtform verwendet
werden, oder eine Wundadaptation mit Hautklammern in typischer Art erfolgen. Aber beiden
Alternativen sind ebenfalls immanente Komplikationsmöglichkeiten eigen, so dass es eben die Wahl
des Operateurs bleibt, welchen Wundverschluss er bevorzugt. Die Nutzung resorbierbarer
Intrakutannähte zum Wundverschluss ist in der Herzchirurgie jedenfalls absoluter Standard.
5. Worauf sind die Gesundheitsschädigung zurückzuführen?
Der klinische Verlauf war gekennzeichnet durch eine Wundheilungsstörung auf Grund
einer überschießenden Resorptions- bzw. körpereigenen Abwehrreaktion, die prinzipiell auch bei
Einhaltung aller fachgerechten Kautelen und geübter Hand in einem gewissen Prozentsatz unvermeidbar
ist. Man muss allerdings unterstellen, dass das klinische Ausmaß bei Patientenseitiger
Zulassung einer fachgerechten Therapie deutlich weniger spektakulär und umfangreich ausgefallen
wäre.
6. Welche der späteren medizinischen Maßnahmen/Pflegemaßnahmen waren aufgrund der bemängelten
Maßnahmen ganz oder teilweise notwendig? Ggf. in welchem Umfang?
Entfällt.
7. Wie lange hätte ohne die bemängelten Maßnahmen Arbeitsunfähigkeit bestanden?
Entfällt.
8. Bestehen Anhaltspunkte für Organisationsmängel?
Nein, dafür besteht gar kein Hinweis.
9. Wurde es unterlassen, notwendige Befunde zu erheben, ggf. welche?
Nein, dafür besteht gar kein Hinweis.
10. Ist mit allein fehlerbedingten Zukunfts- oder Dauerschäden zu rechnen?
Entfällt.
Zusammenfassung
Herr Herrmann leidet nachgewiesener Maßen an einer chronisch ischämischen Herzerkrankung mit
hochgradigen Stenosen an allen drei Hauptgefäßen des Herzens.
Die Indikation für die Herzoperation war eindeutig gegeben.
Die Aufklärung ist nicht zu beurteilen.
Die aufgetretene Komplikation gilt bis zu einem gewissen Prozentsatz als Eingriffsimmanent.
Ein Abweichen von medizinischen Standards vor allem in Hinsicht auf die vom Patienten bemängelte
Wahl des Nahtmaterials kann nicht gesehen werden. Diese erfolgte völlig fachgerecht.
Die Form der Wundheilungsstörung ist selten, hätte aber fachliche Therapieschritte erfordert um das
Ausmaß und die Dauer der Behandlung zu minimieren. Die geschilderte, eher skurrile Art der Selbst-
Therapie hat den Prozess deutlich umfänglicher gemacht.
Dr. med. Sören Just
Original 600 KB
Ein Kollege dieses Dr. Sören Just hat zum Thema Wundheilungsstörungen acht
Monate vor meiner Herz-Operation (am 01.02.2013) seine Doktorarbeit geschrieben.
Wer daran Interesse hat, kann sie
hier herunterladen
70 Seiten, 1,1 MB