Da ich zu Kabel Deutschland in keiner
Geschäftsbeziehung stehe, hatte ich sie aufgefordert, meine Daten zu löschen, weil die Speicherung
meiner Daten unrechtmäßig erfolgte. Um von denen auch nicht mehr mit WERBUNG belästigt zu
werden, hatte ich denen auch einen Werbe-Widerspruch gesandt. Trotzdem bekam ich von denen WERBUNG
per Briefpost. Das teilte ich nun dem Bundesdatenschutzbeauftragten mit:
29.09.2007 an den Bundesdatenschutzbeauftragten
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30 53117 Bonn
Beschwerde über Kabel Deutschland (im Weiteren kurz "KD" genannt)
Sehr geehrter Herr Bundesdatenschutzbeauftragter,
am 01.03.2007 hatte ich in einer Berliner
Filiale der
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG 99116 Erfurt
einen TV-Kabelanschluss beantragt sowie das Paket "Kabel Internet und Phone".
Mit Schreiben vom 10.03.2007 habe ich beide Aufträge widerrufen.
Um Papier und Porto zu sparen, mache ich meine Webseite
http://www.hansi-im-web.de/briefe006.php zum Gegenstand dieses
Schreibens.
Blatt 2 zum Schreiben vom 29.09.2007 an den
Bundesbeauftragten für den Datenschutz
Mit Schreiben vom 27.03.2007 teilte mir KD dann mit, dass sie das Vertragsverhältnis über die
Nutzung eines Kabelanschlusses zum Vertragsbeginn widerrufen hätte.
Diesbezüglich mache ich meine Webseite
http://www.hansi-im-web.de/briefe006b.php zum Gegenstand dieses
Schreibens.
In der Folgezeit "bombardierte" mich KD regelrecht mit ungerechtfertigten Rechnungen
(weil ich angeblich ihr Kunde war), "Begrüßungen als Neukunde" (weil sie angeblich einen
neuen Vertrag mit mir geschlossen hatten) und Neukunden-Werbesendungen (weil ich offenbar noch
nicht ihr Kunde war). Diese Schreiben widersprachen sich nicht nur gegenseitig, sondern waren in
sich derart widersprüchlich, dass ich bis heute nicht deren Sinn erfassen konnte. Zudem gab KD
dabei eine mir unbekannte Bankverbindung als die meine an.
Diesbezüglich mache ich meine Webseiten
http://www.hansi-im-web.de/briefe006c.php
http://www.hansi-im-web.de/briefe006d.php http://www.hansi-im-web.de/briefe006e.php zum
Gegenstand dieses Schreibens. [Hinweis: Auflistung der Seiten
wurde im Vorlese-Modus weggelassen.]
Weil ich endlich genug von diesen sinnleeren KD-Schreiben hatte, sah ich als einzige Rettung,
diesen zu entgehen, KD am 16.08.2007 aufzufordern, meine Daten nach § 35 BDSG zu löschen.
Ich hegte die Hoffnung, dass die mir ja nicht mehr schreiben können, wenn sie meine Daten nicht mehr
haben. Dass mein Verlangen nach der Datenlöschung legitim war, ergibt sich schon aus der
Tatsache, dass ich in keinem Vertragsverhältnis zu KD stand und KD auch aus sonstigen Gründen nicht
gehalten war, meine Daten aufzubewahren. Gleichzeitig widersprach ich auch der Nutzung und/oder
Übermittlung meiner Daten für Werbezwecke und/oder für die Markt-/Meinungsforschung gemäß § 28
Abs. 4 BDSG.
Diesbezüglich und bezüglich des nächsten Satzes mache ich meine Webseite
http://www.hansi-im-web.de/briefe006f.php zum Gegenstand dieses
Schreibens.
Bereits am nächsten Tag (17.08.2007) schrieb mir KD: "hiermit bestätigen wir Ihnen ,gemäß
Ihrem Schreiben vom 16.08.2007 ,den fristgerechten Widerruf Ihres Auftrages über Kabelanschluss und
die Löschung Ihrer Daten für Werbezwecke oder für Marketing-/Meinungsforschung."
Die Bestätigung des fristgerechten Widerrufs meines Auftrages über Kabelanschluss zeigt
die konfuse Arbeitsweise dieser Firma.
Am 27.09.2007 hat mir KD wieder ein Werbeschreiben gesandt - mit dem Betreff "Ab sofort:
Gratis telefonieren, schneller surfen!", wobei sie wiederum meine angeblich gelöschten
Daten verwendeten. Dies stellt einen Verstoß gegen § 35 Abs. 2 Nr. 1 und 3,
Abs. 5 sowie § 28 Abs. 4 BDSG dar!
Diesbezüglich mache ich meine Webseite
http://www.hansi-im-web.de/briefe006g.php zum Gegenstand dieses
Schreibens.
Blatt 3 zum Schreiben vom 29.09.2007 an den
Bundesbeauftragten für den Datenschutz
Sehr geehrter Herr Bundesdatenschutzbeauftragter, ich stand und stehe zu keiner Zeit in
irgendeiner Geschäfts- oder sonstigen Beziehung zu dieser Firma, habe diese auch nie um die
Zusendung von Werbung gebeten und ihr sogar widersprochen. Deshalb bitte ich Sie, gegen die
betreffende Firma vorzugehen und mir das Ergebnis Ihrer Bemühungen mitzuteilen.
Sollten Sie an Kopien der Original-Schreiben interessiert sein, wollen Sie mir dies bitte kurz
mitteilen.
Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichem Gruß
Original
Vielleicht kann sich der Bundesdatenschutzbeauftragte gegenüber
Kabel Deutschland verständlich machen.
12.10.2007 Ich habe heute Post vom
Bundesdatenschutzbeauftragten bekommen:
10.10.2007 vom Bundesdatenschutzbeauftragten
Datenschutz in der Telekommunikation Kabel Deutschland GmbH
Sehr geehrter Herr Herrmann,
ich habe Ihre Eingabe an die Firma Kabel Deutschland GmbH mit
der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Nach Erhalt der Antwort werde ich Sie unaufgefordert
unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Original
Nun bin ich ja mal gespannt, was Kabel Deutschland zu diesem Thema
einfällt.
19.12.2007 10 Wochen später eine Zwischennachricht vom
Bundesdatenschutzbeauftragten:
17.12.2007 vom Bundesdatenschutzbeauftragten
Datenschutz in der Telekommunikation Kabel Deutschland GmbH Mein Schreiben vom
10.10.2007
Sehr geehrter Herr Herrmann,
der Firma Kabel Deutschland GmbH wurde eine Fristverlängerung
gewährt, da der dortige Datenschutzbeauftragte gewechselt hat. Nach Erhalt der Antwort werde ich
Sie unaufgefordert unterrichten.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Original
Kabel Deutschland wurde eine Fristverlängerung gewährt, weil deren
Datenschutzbeauftragter gewechselt hat? Ich bezweifle, dass
die bisher überhaupt einen Datenschutzbeauftragten hatten! Und wenn ja,
dann wurde er wohl endlich zu Recht »gewechselt« bzw. gefeuert! Fristverlängerung? Bis
wann? Vielleicht bis zum jüngsten Tag? Waren 10 Wochen nicht genug, eine einfache Anfrage zu
beantworten? Kabel Deutschland schmeißt doch sonst nur so mit Briefen um
sich … (seit meiner Datenschutzbeschwerde allerdings nicht mehr in MEINE Richtung 😉).
19.02.2008 Zwanzig Wochen nach meiner
Datenschutzbeschwerde bekam ich nun endlich die abschließende Nachricht, dass
Kabel Deutschland zu der Sache Stellung genommen hat und die Sache somit
erledigt ist:
11.02.2008 vom Bundesdatenschutzbeauftragten
Datenschutz in der Telekommunikation; Ihre Eingabe vom 29. September 2007 Mein
Schreiben vom 17. Dezember 2007
Sehr geehrter Herr Herrmann,
in Ihrer Angelegenheit hat die Kabel Deutschland GmbH die
nachfolgend aufgeführte Stellungnahme abgegeben:
„Im Fall des Herrn Hans-Jürgen Herrmann
handelte es sich um die sprichwörtliche Verkettung unglücklicher Umstände. Der Versand der
Werbeschreiben hat einen Vorlauf von etwa vier Wochen, d.h. dass bis zu vier Wochen nach der
Bestätigung der Berücksichtigung des Werbewiderspruchs noch postalische Werbung bei dem
widersprechenden eintreffen kann. Unglücklich dabei ist, dass der Betroffene auf diesen
Sachverhalt in der Werbewiderspruchsbestätigung nicht hingewiesen wurde.
📝 Unglücklich ist dabei nur, dass
Kabel Deutschland LÜGT! Meinen
Werbe-Widerspruch vom 16.08.2007 hatte KD am 17.08.2007 schriftlich bestätigt! Demnach hätte ich ab 17.09.2007
keine Werbe-Schreiben mehr bekommen dürfen. Meine Datenschutz-Beschwerde betraf aber das
Werbe-Schreiben vom 27.09.2007! Damit war die 4-wöchige Vorlauf-Frist um
10 Tage überschritten! ICH HASSE LÜGENMÄULER!
Bei dem „An die Mieter des Hauses“
gerichteten Schreiben handelte es sich um eine Postwurfsendung, die nicht persönlich an Herrn
Herrmann adressiert war. Derartige Werbung lässt sich nur durch einen Aufkleber auf dem Briefkasten
verhindern.“
📝 Diesen Aufkleber habe ich seit 1991, also 16 Jahren, an
meinem Briefkasten!
Foto
Meine Datenschutz-Beschwerde betraf auch nicht die Werbung, die „An die Mieter des Hauses“
gerichtet war, sondern ausdrücklich das AN MICH adressierte
Schreiben vom 27.09.2007!
Die Anschrift mit der Schreibweise „Hans
Herrmann“ (also mit dem unvollständigen Vornamen wurde von der Fa. AZ Direkt erworben. Für diese
Schreibweise lag der Kabel Deutschland GmbH kein Werbewiderspruch vor. Hans
Herrmann und Hans-Jürgen Herrmann könnten – selbst bei gleicher Anschrift – unterschiedliche
Personen sein. Inzwischen ist der Werbewiderspruch auch für die Schreibweise mit dem verkürzten
Namen gesetzt.
Wieso es zu der für alle Beteiligten unbefriedigenden Bearbeitung der
Stornierung kam, ist leider nicht mehr exakt nachzuvollziehen. Ich werde aber darauf hinwirken,
dass die entsprechenden Prozesse dahingehend optimiert werden, dass eine derartige Verkettung
unglücklicher Zustände sich nicht wiederholt.“
Ich sehe Ihre Eingabe aus datenschutzrechtlicher Sicht damit als erledigt an und hoffe, Ihnen mit
diesen Auskünften weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Original
FAZIT: Seit meiner Datenschutzbeschwerde habe ich keine Post mehr von
Kabel Deutschland erhalten.
Und das Kabel hängt auch 7 Jahre später noch aufgerollt im Keller.
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