ℹ️ Richtig heißt der S-Bahn-Führer Triebfahrzeugführer (dieser hier:
Schreihals).
Als ich mit Klein-Franjo (7) am 9. Januar mit der S-Bahn zum Bahnhof Südkreuz fuhr,
ahnte ich nicht, dass mich diese Fahrt ein paar Monate später über 800 Euro kosten
könnte …
Das Unheil begann seinen Lauf zu nehmen, als wir in eine S-Bahn stiegen und von
wirklich überlauten und überlangen Ansagen des SCHREIHALSES genervt wurden:
🧔 Aufgrund eines umgefallenen Baums ist der Zugverkehr [bla bla bla]
komplett eingestellt. [bla bla bla] Der Baum zwischen Bornholmer Straße und
Wollankestraße hat sich von den Gleisen wegbewegt. [bla bla bla]
Minutenlang. Ohne Unterbrechung. Und in einer Lautstärke, die eine normale
Unterhaltung der Fahrgäste unmöglich machte.
Ich hörte mir das eine Zeit lang geduldig an, dann zückte ich
meine Mini-Kamera und filmte das.
Als die S-Bahn am Bahnhof Südkreuz hielt, ging ich nach vorne zum SCHREIHALS, der in seiner
geöffneten Tür stand.
👴 Chef, die Lautsprecher sind zu laut gestellt, man hört sein eigenes Wort
nicht.
🧔 Na ja, brauchen Sie ja auch nicht. Hauptsache, Sie hören meins.
Danke dafür, dass Sie sich beschwert haben, anstatt sich zu bedanken, dass Sie überhaupt eine
Information bekommen. Ist immer wichtiger! Danke!
Dann schloss er seine Tür und fuhr davon.
Während der ganzen Zeit lief meine Mini-Kamera mit, ich filmte den Menschen jedoch nicht, sondern
hielt die Kamera nach unten. Erst nach seiner rüden Antwort, hielt ich sie höher und filmte sein
freches Gesicht.
Ich habe ja schon mit einigen Triebfahrzeugführern gesprochen und denen auch gesagt, wenn was im
Bahnabteil nicht in Ordnung war (klemmende Türen, verschmutzte Sitze oder Fußböden und dergleichen),
aber noch nie hatte ich eine derartige Überreaktion, ein derart ruppiges Verhalten erlebt!
Weil ich sehr viel filme, bleiben die meisten Videos für alle Zeit unbeachtet
auf der Festplatte meines Laptops liegen und geraten in Vergessenheit. Ich sortiere sie lediglich
nach Datum, Uhrzeit und Ereignis in verschiedene Ordner, damit ich sie bei Bedarf wiederfinde. –
Aktuell schlummern 12.395 Videos auf meinem Laptop und hoffen, eines Tages auf YouTube zu
landen.
Zwei Monate nach diesem Erlebnis stieß ich auf dieses Video und dachte mir, dass es nicht schaden
könnte, es »der Nation« und besonders dem Chef dieses SCHREIHALSES zu zeigen! Also lud ich es am
8. März auf
meinen YouTube-Kanal hoch.
Der erste Kommentar zu diesem Video stammte von einem Triebfahrzeugführer, der schrieb, dass
dieser Kollege im Netz bekannt ist für seine unnötigen, überstrapazierten Ansagen.

1 Monat später hatte dieses Video schon über 1.000 Klicks, aktuell sind es 5.250 (Stand:
29.08.2015).
Das siehst du hier.
(Am 02.10.2023 waren es 54.826 Klicks.)
Am 20. April widerfuhr mir dann eine eMail von YouTube:
20.04.2015, 13:12 Uhr, von support@support.youtube.com
Sehr geehrte/r Hansi Herrmann, hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass wir
eine Datenschutzbeschwerde einer Einzelperson in Bezug auf Ihren Content erhalten haben:
--------------------------------- Video-URLs:
http://youtube.com/watch?v=LblKtU_6-L4
Zeitstempel des Contents, für den eine Datenschutzbeschwerde eingereicht wurde: 2_26 und 2_31
---------------------------------
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, die persönlichen Daten in dem
gemeldeten Content zu entfernen oder zu bearbeiten. Sie haben 48 Stunden Zeit, um auf die
Beschwerde zu reagieren. Wenn Sie den mutmaßlichen Verstoß innerhalb dieser 48 Stunden von der
Website entfernen, wird die eingereichte Beschwerde zu den Akten gelegt. Sollte der mögliche
Datenschutzverstoß auch nach 48 Stunden noch auf der Website zu finden sein, wird die
Beschwerde vom YouTube-Team geprüft und der Content gemäß unseren Datenschutzrichtlinien
(http://www.youtube.com/t/privacy_guidelines) möglicherweise entfernt.
Ist der mutmaßliche Verstoß im Video selbst zu finden, müssen
Sie das Video möglicherweise vollständig entfernen. Falls der vollständige Name oder sonstige
persönliche Daten im Titel, der Beschreibung oder den Tags Ihres Videos auftauchen, können Sie dies
durch Klicken auf die Schaltfläche "Bearbeiten" unter "Meine Videos"
entsprechend ändern. Es reicht nicht aus, das Video als privat zu kennzeichnen, da der Status
jederzeit wieder in "öffentlich" geändert werden kann. Auch Anmerkungen sind keine
akzeptable Lösung, da diese jederzeit deaktiviert werden können.
Wir haben uns dem Schutz unserer Nutzer verpflichtet und hoffen, dass Sie die Wichtigkeit des
Datenschutzes verstehen. Achten Sie in Zukunft darauf, dass Sie keine Videos hochladen, die andere
Personen oder deren persönliche Daten zeigen, ohne zuvor die Einwilligung dieser Personen eingeholt
zu haben. Persönliche Daten sind unter anderem: Sozialversicherungsnummer, nationale
Identifikationsnummer, Kontonummer oder Kontaktdaten wie Anschrift oder E-Mail-Adresse. Weitere
Informationen finden Sie in unseren Datenschutzrichtlinien unter http://youtube.com/t/privacy_guidelines.
Original
Weil ich in der Zwischenzeit schon 10 weitere Videos auf YouTube hochgeladen habe
und so nebenbei auch noch die 735 Seiten meiner Homepage hegen, pflegen, hüten und
aktualisieren muss, habe ich weiß Gott andere Dinge im Kopf als diesen Triebfahrzeugführer.
Also machte ich ihn im YouTube-Video unkenntlich und dachte nicht mehr über die Sache nach, zumal
YouTube dieses Video dann nicht löschte, also alles seine Ordnung und Richtigkeit zu haben
schien … Dachte ich zumindest, denn 8 Tage später kam das Schreiben
einer Anwaltskanzlei, das es in sich hatte:
27.04.2015, Mail von Rechtsanwältin Dora Stöber
L ./.
Hans-Jürgen Herrmann
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Veröffentlichung von Videoaufnahmen auf Youtube
Sehr geehrter Herr Herrmann,
in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass wir die Interessen von Herrn
Uwe L vertreten.
Vollmacht in Kopie anbei.
1. Sachverhalt
Unsere Beauftragung liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Unser Mandant ist Zugführer bei der S-Bahn Berlin GmbH. Am 09.01.2015 haben Sie mit
versteckter Kamera ein Video aufgenommen, in dem unter anderem unser Mandant zu sehen und
sein gesprochenes Wort zu hören ist. Diese Bild- und Tonaufnahmen erfolgten ohne das
Wissen und die Zustimmung unseres Mandanten. Die Aufnahme haben Sie am 08.03.2015 auf der
Webseite www.youtube.de sowie auf Ihrer
Webseite
http://www.hansionline.de/videos.php ohne Zustimmung unseres Mandanten veröffentlicht.
2. Unterlassung und Auskunft
Die Verbreitung sowie die öffentliche Zugänglichmachung von Bildmaterial auf dem unser Mandant zu
sehen ist, verletzt das Recht unseres Mandanten am eigenen Bild sowie sein allgemeines
Persönlichkeitsrecht.
Eine Zustimmung zur Veröffentlichung und Verbreitung im Internet wurde von unserem Mandanten zu
keinem Zeitpunkt gegeben. Zwischenzeitlich haben Sie die Videoaufnahme dahingehend verändert, dass
unser Mandant unkenntlich gemacht wurde. Allerdings ist sein Gesicht im Youtube-Vorschaubild zum
Video noch erkennbar.
Namens und im Auftrag unseres Mandanten haben wir Sie daher aufzufordern es zu unterlassen,
Bild und/ oder Filmmaterial, auf dem unser Mandant abgebildet ist, selbst oder
durch Dritte zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder zu vervielfältigen, insbesondere
wie geschehen auf
https://www.youtube.com/watch?v=LblKtU_6-L4.
Sie haben auch das Youtube-Vorschaubild so zu bearbeiten, dass unser Mandant nicht zu erkennen
ist.
Darüber hinaus haben wir Sie aufzufordern,
Auskunft zu erteilen über alle erfolgten Nutzungen und ggf. Weitergaben des
streitgegenständlichen Materials an Dritte.
3. Schadensersatz Aufgrund der vorsätzlichen rechtswidrigen Veröffentlichung haben Sie
unserem Mandant die durch unsere Beauftragung entstandenen Kosten zu erstatten. Der Wert des
Unterlassungsanspruchs liegt nach der Rechtsprechung für vergleichbare Rechtsverletzungen zwischen
8.000 € – 50.000 €. Da unser Mandant an einer einvernehmlichen Einigung gelegen ist und
es ihm vor allem darauf ankommt, dass eine Veröffentlichung und sonstige Verwendung seiner
Aufnahmen für die Zukunft ausgeschlossen ist, gehen wir hier zunächst von einem vorläufigen
Gegenstandswert für die Unterlassung in Höhe von 8.000 € aus. Es ergeben sich danach folgende
Kosten der Rechtsverfolgung:
Gegenstandswert: 8.000,00 €
1,5 Geschäftsgebühr 684,00 €
Pauschale Post- und Tel… 20,00 €
Summe Netto 704,00 €
19% Umsatzsteuer 133,76 €
Summe 837,76 €
Namens und in Vollmacht unseres Mandanten haben wir Sie aufzufordern, uns eine strafbewerte
Unterlassungserklärung, wie in der Anlage beigefügt, sowie die erbetenen Auskünfte
bis zum 11.05.2015 zu übersenden. Es steht Ihnen frei, eine eigene Formulierung zu
wählen, wir weisen jedoch darauf hin, dass die Unterlassungserklärung so gehalten sein muss,
dass sie die Wiederholungsgefahr ausschließt.
Darüber hinaus haben wir Sie aufzufordern, den Betrag in Höhe von 837,76 € bis zum
11.05.2015 auf unser nebenstehendes Konto zu überweisen.
Sollten Sie die genannten Fristen verstreichen lassen, werden wir unserem Mandanten empfehlen,
gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dora Stöber Rechtsanwältin
Anlagen
Original
Unterlassungserklärung
Die meisten Otto-Normalverbraucher würden beim Empfang einer solchen Mail erstmal
zucken und in Ehrfurcht erstarren. Ich allerdings lieeebe genau das!
Seit über 30 Jahren ist es mein Hobby, mich mit Juristen zu fetzen. Wer mich kennt, der weiß
ein Klagelied davon zu singen, denn es ist bisher in unzähligen Fällen noch keinem einzigen
Juristen gelungen, mir das Wasser zu reichen oder gar abzugraben.
Hier eine Leseprobe.
Nun versucht das diese Anwältin.
Bildschirmfoto ihrer Webseite
Als dieses Mädel geboren wurde, hatte ich schon einige Prozesse hinter
mir. Als sie noch nicht volljährig war, hatte ich schon meine
Recht-Seiten online. Und als sie noch Referendarin bei der Berliner Zeitung
und der Pro7Sat1 Media AG war, habe ich schon auf recht.de
mit Juristen und Jura-Studenten über Recht und Gesetz diskutiert und Ratsuchende beraten
(siehe hier).
Ob sie erfolgreicher sein wird als alle ihre Vorgänger …?

28.04.2015 an Rechtsanwältin Dora Stöber
Vorab per E-Mail an stoeber@bghp.de
L ./. Herrmann
Ihr Schreiben vom 27.04.2015
Sehr geehrte Frau Stöber,
mit Befremden habe ich Ihre Ausführungen zur Kenntnis genommen. Befremdet bin ich, weil
offensichtlich nun schon Privatpersonen mit anwaltschaftlicher Hilfe Unterlassungsbegehren gegen
andere Privatpersonen durchzusetzen versuchen.
Zu Ihrem Schreiben möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Sie behaupten im Namen Ihres Mandanten, ich hätte ihn mit versteckter Kamera gefilmt.
Das ist nicht richtig.
Ich habe - und das geht aus dem Video auch unzweifelhaft hervor - minutenlang im
Fahrgastabteil des ersten Wagens direkt hinter der Fahrerkabine die überlauten und überlangen (und
meiner Meinung nach unnötigen) Ansagen Ihres Mandanten gefilmt.
Dabei habe ich meine Videokamera offen in das Abteil gehalten, sodass sie jeder der in der Nähe
befindlichen Fahrgäste sehen konnte.
Bevor ich um 15:52 Uhr meine Videokamera einschaltete, habe ich für alle in der
Nähe befindlichen Fahrgäste laut vernehmbar verkündet, dass ich ein YouTube-Video von den Ansagen
mache. So hatte jeder Fahrgast die Möglichkeit, seinen Unwillen darüber kundzutun oder sich so zu
platzieren, dass er ggf. nicht erkennbar ist.
Meine Kamera war während der Ansagen nach vorne zur Fahrerkabine und Anzeigetafel
gerichtet und lief durchgehend, bis die S-Bahn nach dem Halt am Bahnhof Südkreuz wegfuhr. Das ist
im Video auch zu sehen.
Beim Halt am Bahnhof Südkreuz bin ich (mit dem 7-jährigen Franjo V. an der
linken Hand) an der vorderen Tür des ersten Triebwagens ausgestiegen und mit laufender Kamera nach
vorne zum Fahrer gegangen, der die Tür der Fahrerkabine geöffnet hatte, um als
"Zugabfertiger" das Aus- und Einsteigen der Fahrgäste zu kontrollieren.
Dabei habe ich vor dem Aussteigen gesagt, dass ich dem Fahrer sagen werde, dass die Ansagen zu laut
sind. Das ist im Video zu hören.
Blatt 2 zum Schreiben vom 28.04.2015 an RAin Stöber
Als ich beim Fahrer war, der in der geöffneten Tür seiner Fahrerkabine stand, sagte
ich zu ihm: Chef, die Lautsprecher sind zu laut gestellt, man hört sein eigenes Wort
nicht.
Dabei hielt ich meine Kamera sichtbar in Brusthöhe in der rechten Hand, allerdings nach unten
gerichtet, weil es mir nicht darauf ankam, den Fahrer zu filmen, sondern nur die Situation.
Der Fahrer erwiderte auf meinen Hinweis: Na ja, brauchen Sie ja auch nicht.
Hauptsache, Sie hören meins.
Dann machte er eine Ansage an die Fahrgäste: Zurückbleiben!
Obwohl ich währenddessen sein Gesicht nicht filmte, dürfen Sie davon ausgehen, dass
er mich und den mich begleitenden Franjo angeschaut hat und somit auch die in meiner rechten Hand
befindliche Videokamera gesehen haben muss.
Anhand der Kamerabewegungen ist unzweifelhaft zu erkennen, dass ich diese nicht
versteckt am Körper oder in meiner Kleidung, sondern ganz offen in der Hand trug.
Erst nach der frechen Antwort Ihres Mandanten schwenkte ich die Kamera höher, um das
Gesicht dieses Menschen zu filmen, der derart rüde mit Fahrgästen umgeht.
Dies tat ich in der Absicht, "es seinem Chef zu zeigen", es also auf YouTube hochzuladen,
nicht zu verlinken und der S-Bahn Berlin GmbH einen Direkt-Link zukommen zu lassen. Damit wollte
ich erreichen, dass er von seinem Vorgesetzten zur Rede gestellt und auf sein Fehlverhalten
hingewiesen wird.
Dann folgte aber ein weiterer Spruch von ihm: Danke dafür, dass Sie
sich beschwert haben, anstatt sich zu bedanken, dass Sie überhaupt eine Information bekommen. Ist
immer wichtiger.
Nach diesem Spruch schaute er mich direkt an und machte eine Handbewegung
in meine Richtung. Spätestens jetzt musste er meine Videokamera gesehen haben und hätte die
Möglichkeit gehabt, mir zu sagen, dass er mit dieser Videoaufnahme nicht einverstanden ist!
In diesem Fall hätte ich das respektiert und ihn unkenntlich gemacht, bevor ich das
Video veröffentliche.
Zum Beweis meiner Ausführungen habe ich von den streitgegenständlichen Videosequenzen
176 Bildschirmfotos gemacht, sodass die Situation in ungefähr 15 Einzelbildern pro Sekunde
nachvollzogen werden kann.
Die Bilder habe ich (neben dem automatisch ins Bild eingeblendeten Datum sowie der Uhrzeit)
fortlaufend nummeriert, sodass alle sekundengleichen Bilder anhand dieser Nummerierung voneinander
zu unterscheiden sind.
Beim Anklicken eines Bild-Links in diesem Schreiben wird das entsprechende Bild auf
meiner Homepage im Originalformat 1280x720 Pixel gezeigt.
Der Bildordner hat einen Passwortschutz!
Benutzername: Nachname Ihres Mandanten Passwort: Ihr 15-stelliges Aktenzeichen
📝 Die hier verlinkten Bilder werden
kleiner + gepixelt gezeigt.
Blatt 3 zum Schreiben vom 28.04.2015 an RAin Stöber
Ich habe die Videokamera erst ab
001
nach oben zum Gesicht Ihres Mandanten geschwenkt.
Erst ab Bild
025
ist Ihr Mandant erkennbar.
Und zwar für die Zeitdauer von max. 2 Sekunden, bis Bild 048.
Auf Bild
015 ist
gut zu erkennen, dass Ihr Mandant zu mir und direkt in die Kamera schaut, auch wenn seine Augen
nicht direkt zu sehen sind.
Auf dem nächsten Bild
016
schaut er zu Franjo, den ich an der linken Hand hatte.
Davon abgesehen dürfen Sie davon ausgehen und es als gesichert ansehen, dass ein
S-Bahn-Fahrer einen Fahrgast anschaut, der sich mit einem Anliegen an ihn wendet.
Bild
034
zeigt, dass der Fahrer wiederum Franjo anschaute und dann bei Bild
035
mich.
Die Bildfolge ab Bild
107 bis 115 zeigt, dass mir Ihr Mandant direkt in die Augen schaute
und in meine Richtung gestikulierte, während er sagte: Danke dafür, dass Sie sich
beschwert haben, anstatt sich zu bedanken, dass Sie überhaupt eine Information bekommen.
In der Bildfolge der Bilder
162 bis 171 ist mein Spiegelbild in der Fensterscheibe der
geschlossenen Fahrertür zu sehen.
Auf Bild 167 und dem folgenden ist ganz klar zu erkennen, dass ich meine
Videokamera in der rechten Hand und in Brusthöhe hielt.
Ich erachte es deswegen als erwiesen, dass Ihr Mandant gesehen hat, dass ich eine
Kamera in der Hand halte, die auf ihn gerichtet ist. Demzufolge musste er davon ausgehen, dass ich
ihn filme.
Aus Text, Tonfall und Gestik Ihres Mandanten ist zu ersehen, dass er offenbar über
meine "Beschwerde" verärgert war, sich "im Recht" glaubte und es deshalb wohl
in Kauf genommen hat, dass ich ihn filme.
Nach alledem kann von "versteckter Kamera" und "Unwissen des
Gefilmtwerdens" keine Rede sein.
Sie schreiben weiter, dass die Verbreitung sowie die öffentliche Zugänglichmachung von
Bildmaterial, auf dem Ihr Mandant zu sehen ist, sein Recht am eigenen Bild sowie sein
allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt.
Dem widerspreche ich.
Ich habe Ihren Mandanten nicht in seiner Eigenschaft als Privatperson
gefilmt, sondern in seiner Eigenschaft als Triebfahrzeugführer eines ÖPNV-Unternehmens.
In seinem Beruf ist er regelmäßig "der öffentlichen Wahrnehmung ausgesetzt" und somit
eine "Person der Zeitgeschichte".
Blatt 4 zum Schreiben vom 28.04.2015 an RAin Stöber
Dies ist insbesondere der Fall, weil er an den meisten Bahnhöfen den Zug selber
abfertigt. Dies ist durch das Schild "Zugabfertigung durch den Triebfahrzeugführer"
(kurz ZAT) am Bahnsteig gekennzeichnet, so auch am Bahnhof Südkreuz.
Zudem wandte sich Ihr Mandant in seiner Eigenschaft als Triebfahrzeugführer
minutenlang akustisch an seine Fahrgäste und strapazierte sie mit seinen unnötig in die Länge
gezogenen und sehr lauten Ansagen.
Deshalb bin ich davon ausgegangen, dass er überaus "kommunikativ" und auch sehr
"kontaktfreudig" sein muss und meiner "Ansage", dass die Lautsprecher zu
laut gestellt sind, aufgeschlossen begegnen würde.
Hätte sich der Triebfahrzeugführer "ordnungsgemäß" verhalten und mir nicht
im Beisein eines 7-jährigen Kindes derart rüde geantwortet, dann hätte ich sein Gesicht nicht
gefilmt und auch nicht auf YouTube veröffentlicht!
Ich habe mit meiner Filmaufnahme auch nicht in die Intimsphäre Ihres
Mandanten eingegriffen oder seine Menschenwürde verletzt, sondern eine Situation
dokumentiert, die das Fehlverhalten Ihres Mandanten zeigt. Genauso darf und würde ich z.B. das
Fehlverhalten eines Polizisten im Dienst zeigen.
Ihr Mandant befand sich während der Filmaufnahme auch nicht in einem "besonders
gegen Einblick geschützten Raum", wie das z.B. in einem Büro der Fall gewesen wäre.
Mit der Filmaufnahme habe ich auch nicht den "höchstpersönlichen
Lebensbereich" Ihres Mandanten verletzt, denn das hätte vorausgesetzt, dass ich Geschehnisse
filme, über die im sozialen Miteinander nicht ohne Überwindung einer erheblichen Hemmschwelle
gesprochen wird.
Ungeachtet aller juristischen Gesichtspunkte gebe ich auch folgendes zu bedenken.
Ihr Mandant hatte ab Kenntnisnahme von meinem Video drei Möglichkeiten,
direkt darauf Einfluss zu nehmen, dass ich das Video entferne bzw. ihn unkenntlich mache:
- Unter dem Video ist eine Kommentarfunktion, die es jedermann jederzeit ermöglicht, einen
beliebigen Text dazu zu verfassen. Der Text wird zwar erst nach meiner Genehmigung veröffentlicht,
aber ich werde von YouTube per E-Mail auf diesen Kommentar hingewiesen und kann zeitnah darauf
reagieren. Ihr Mandant kannte offenbar das Video, benutzte aber nicht die Kommentarfunktion.
- Jeder YouTube-Kanal bietet eine weitere Möglichkeit der Kontaktaufnahme, indem man unter der
"Kanalinfo" eine "Nachricht senden" kann.
- Unter jedem Video befindet sich ein Button "Melden", unter dem man auf recht einfache
Weise anklicken kann "Verletzt meine Rechte", "Verletzt meine Privatsphäre".
Dies hat Ihr Mandant (oder Sie in seinem Auftrag) offenbar getan, denn YouTube sandte mir am
20.04.2015 um 13:12 Uhr eine E-Mail folgenden Inhalts:
Blatt 5 zum Schreiben vom 28.04.2015 an RAin Stöber
📝 Hier war der Text der obigen
YouTube-Mail⮥ eingefügt, den ich hier nicht wiederhole.
Noch am selben Tag habe ich mit dem YouTube-eigenen Werkzeug Ihren Mandanten
unkenntlich gemacht. Da dies von YouTube toleriert wurde und das Video nicht gelöscht wurde, konnte
ich davon ausgehen, dass der angebliche Rechtsverstoß beseitigt ist.
Nach Ihrem Hinweis in der gestrigen E-Mail habe ich auch sofort Ihren Mandanten im
YouTube-Vorschaubild zum Video unkenntlich gemacht.
Sie begehren Auskunft über alle erfolgten Nutzungen und ggf. Weitergabe des Videos an
Dritte.
Ich habe das Video lediglich auf meinen YouTube-Kanal hochgeladen und besitze eine
Kopie zu Datensicherungszwecken auf meinem privaten Rechner.
Ansonsten habe ich dieses Video an keinen Dritten weitergegeben und nutze es in keiner anderen
Weise.
Blatt 6 zum Schreiben vom 28.04.2015 an RAin Stöber
Ihre Schadenersatzforderung in Höhe von 837,76 Euro muss ich leider ablehnen.
Ihr Mandant hat mindestens fahrlässig, wenn nicht sogar vorsätzlich zugelassen oder
zumindest in Kauf genommen, dass ich ihn ganz offenbar filme.
Beweis: Die oben verlinkten Videobilder.
Ihren Mandanten trifft ungeachtet seiner begreiflichen Verärgerung über das Video
eine Schadensminderungspflicht.
Demnach war er gehalten, den schnellsten und kostengünstigsten Weg zu gehen, um der
Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte entgegenzutreten.
Die schnellste und kostengünstigste Möglichkeit dazu bestand darin, mich auf der oben beschriebenen
Weise zu kontaktieren.
Sie haben das getan, indem Sie sogar meine Homepage und im dortigen Impressum
meinen Namen, meine Postanschrift und die E-Mail-Adresse fanden. Dies wäre auch Ihrem Mandanten
möglich gewesen, wenn er sich meinen YouTube-Kanal intensiver angeschaut hätte, denn Links auf
meine Homepage existieren dort haufenweise.
Ihr Mandant brauchte weder besondere juristische Kenntnisse, um gegen die angebliche
Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte vorzugehen, noch hätte es diese lange Zeit gedauert, wenn
er mich ganz einfach sofort kontaktiert hätte, nachdem er Kenntnis von dem Video hatte.
In der Vergangenheit habe ich nachweislich schon einige Videos sofort gelöscht,
nachdem mich der Betroffene kontaktiert hatte. In solchen Fällen lösche ich die Videos ohne
Anerkennung einer Rechtspflicht schon "des lieben Friedens willen" und ohne zu
hinterfragen, ob derjenige tatsächlich die im Video gezeigte Person ist.
Zur von Ihnen geforderten Unterlassungsverpflichtungserklärung:
Die von Ihnen formulierte Erklärung enthält einen Fehler zum Nachteil Ihres
Mandanten, indem dort steht: … es bei Meidung einer angemessenen Vertragsstrafe,
die vom Unterlassungsschuldner zu bestimmen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu
überprüfen ist …
Demnach läge es in meinem Ermessen, die Höhe der Vertragsstrafe festzusetzen, und Sie
können davon ausgehen, dass ich diese mit Null beziffern würde. ;-)
Ich gehe aber davon aus, dass es zu keiner Vertragsstrafe kommen wird, denn
ich verpflichte mich hiermit, Ihren Mandanten in dem streitgegenständlichen Video und dem
Vorschaubild auf YouTube unkenntlich zu lassen und dieses Video in keiner anderen Weise und auf
keinem anderen Internetportal oder sonstwie Dritten zugänglich zu machen.
Mit freundlichem Gruß
Original
Zwar habe ich nun zwei Tage mit diesem Unfug verplempert, aber ich habe die Gewissheit, dass ich
damit den hochbezahlten Juristen noch viel mehr Zeit stehle. 😜
Vom Triebfahrzeugführer will ich erst gar nicht reden. Erst führt er sich auf wie Sau, und dann
schreit er nach Recht + Gerechtigkeit. Und nach meinem Geld! Ich denke, wenn ein Mensch
jeden Monat weit über 3.000 €uros nach Hause schleppt, dann sitzt dem das Geld so locker,
dass er es Anwälten in den Rachen schmeißen kann. Na ja, das ist seine Sache. Zu meinen
Lebzeiten kriegt der von mir keinen €ent!
Der Gute hätte sich diese Seiten durchlesen sollen, bevor er zum Anwalt rennt:
Anwälte sind dreist – ich aber auch!
Recht
📝️ Anmerkungen
Bevor du zu Anwalt oder Polizei rennst, solltest du bedenken, dass damit dein
»Gegner« in den Besitz deines Namens und deiner Anschrift kommt.
Google liefert mit diesen Angaben dann meist mehr als nur dein Passbild …
Über Uwe L. weiß ich nun z.B., dass er in Bahngewerkschaft und Betriebsrat aktiv ist, und wie er
vor 5 Jahren aussah: nämlich 20 Jahre jünger.
Was ihn innerhalb weniger Jahre
derart altern ließ, konnte mir Google allerdings nicht beantworten.
Wahrscheinlich der STRESS, den er sich durch sein Auftreten
selber macht. 😉
Google zeigt mir
natürlich auch, wo Uwe L. wohnt und könnte mir auch verraten, wie ich am schnellsten dorthin komme
… wenn ich die Absicht hätte, das persönliche Gespräch mit ihm zu suchen. 😉
Im Video habe ich ihn DUMMKOPF genannt. Ich habe keinen Grund, das
zurückzunehmen. 🤭
Ich kenne keine Berufsgruppe wie die der Juristen, in der man leichter Geld verdienen
kann.
Falls du noch auf der Suche nach einer Ausbildung bist oder dich beruflich neu orientieren willst,
dann studiere Jura und werde Anwalt! Leichter als mit dem Schreiben mehr oder weniger
sinnvoller Briefe kann man sein Geld nicht verdienen!
ICH hätte für das Schreiben eines Briefes maximal 20 € statt 800 €
verlangt. Und bei MIR hätte der Auftraggeber eine Geld-Zurück-Garantie bekommen! 😉
Ärzte + Anwälte bekommen immer ihr Geld, egal wie gut oder schlecht sie arbeiten …
Das gibt es meines Wissens in keinem anderen Beruf.
Und wenn sie doch mal grob fahrlässig pfuschen, kommt ihre
Berufshaftpflichtversicherung für den Schaden auf und sie dürfen weiter
pfuschen.
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Die gegnerische Anwältin ließ über 6 Monate (191 Tage) ins Land
gehen, bis ihr eine Antwort auf meine eMail einfiel. 🙄
So geht unser Gedankenaustausch auf der nächsten Seite in eine neue Runde …
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