Als die Firma RUWE den Winterdienst für meine Wohnungsgesellschaft STADT UND LAND hundsmiserabel bzw. gar nicht durchführte, widmete ich diesem Thema meine bisher längste Seite Ergüsse: Schnee-Ergüsse und bekam am Ende von der STADT UND LAND sogar 290 Euro »Entschädigung«. 📝 Obwohl ich die Firma RUWE niemals »Versager« genannt hatte, listete Google meine Seite unter diesem Suchbegriff auf dem ersten Platz! Das ist juristisch interessant,weil die strafrechtlich relevante BELEIDIGUNG nicht von mir begangen wurde, sondern von der Google-KI. ICH habe die Beleidigung nicht begangen, kann deswegen also nicht belangt werden. Die Google-KI hat von sich aus (aufgrund der Ausführungen auf meiner Webseite) den (durchaus richtigen) Schluss gezogen, dass das Versager sind. Eine KI kann man aber strafrechtlich nicht zur Verantwortung ziehen. Die KI ist aber sowieso aus dem Schneider, weil ja ein USER nach dem beleidigenden Begriff »Versager« gesucht hatte. Das allein ist aber auch keine Straftat. Somit kann man eine Beleidigung begehen, ohne dass deswegen
jemand strafrechtlich belangt werden kann! Aber zurück zu RUWE. Suchbegriff: ruwe versager Zwei Jahre später: Und weitere 2 Jahre später: Auch unter anderen Negativ-Suchbegriffen betreffs RUWE listet Google meine Seiten: ruwe schlechter winterdienst RUWE Winterdienst miserabel Vier Jahre später: |
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Letzte Änderung: 08.09.2025 20:53:18
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