Stand: 16.04.2013
Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert.Ledige Väter haben heute mehr Rechte als vor einem Monat. Bisher hatten Väter nichtehelicher
Kinder keine Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter zu bekommen. Die
Zustimmungsverweigerung der Mutter konnte nicht einmal gerichtlich überprüft werden. Das hatten der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht beanstandet. Mit der gesetzlichen Neuregelung gilt ab 19. Mai 2013 Folgendes:
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