Löschung personenbezogener Daten

Du kannst nach § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegenüber der speichernden Stelle verlangen, dass sie die zu Unrecht gespeicherten Daten löscht.
Ist die Löschung der Daten nicht möglich (weil die Stelle z.B. aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften die Daten eine bestimmte Zeit lang aufbewahren muss), kannst du die Sperrung dieser Daten verlangen. Sie dürfen dann nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen (§ 35 Abs. 8 BDSG) genutzt oder übermittelt werden.

    Nach § 35 Abs. 2 BDSG sind personenbezogene Daten zu löschen, wenn
  • ihre Speicherung unzulässig ist,
  • es sich um Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit, über Gesundheit oder das Sexualleben, strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann,
  • sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder
  • sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden und eine Prüfung jeweils am Ende des vierten Kalenderjahres beginnend mit ihrer erstmaligen Speicherung ergibt, dass eine länger währendeSpeicherung nicht erforderlich ist.

Das Musterschreiben solltest du an deine Bedürfnisse anpassen.

Absender
(Name und Anschrift)
(frühere Anschrift, falls kürzlich umgezogen)
(ggf. Geburtsdatum und -ort)


Empfänger
(Name und Anschrift)

Datum:

Bitte um Löschung meiner Daten gemäß § 35 Abs. 2 BDSG


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie, die zu meiner Person gespeicherten Daten zu löschen, weil ich
O die Zulässigkeit der Datenspeicherung bestreite
O ihre Richtigkeit bestreite.
Das Unzutreffende weglassen!

Wenn nur ein Teil der Daten gelöscht werden soll, diese hier bezeichnen.
Beispiel: Hat dein Vermieter der Schufa gemeldet, dass du Mietschulden hast, weil du einen Teil der Miete wegen Wohnungsmängeln zu Recht einbehalten hast, dann schreibe:

Die angeblichen Mietschulden beim Vermieter XYZ resultieren aus meinem gesetzlichen Recht aufMietminderung bei Wohnungsmängeln. Der Vermieter ist auch nicht im Besitz eines vollstreckbarenSchuldtitels.

Ist die Datenlöschung nicht möglich, bitte ich um Sperrung dieser Daten.
Bitte bestätigen Sie mir dies mit einer neuen Auskunft.

Schon im Voraus vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift





© 16.08.2007 HansiHerrmann.de