Dumpfbacken versuchen, meine Seiten zu hacken

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Am 14.09.2007 hatte ich dem Tabak-Multi PHILIP MORRIS in einem »offenen Brief« geschrieben, was ich von seinen rücksichtslosen Baumaßnahmen auf der meiner Wohnung genau gegenüberliegenden Straßenseite halte.
Zwei Tage später begannen die Angriffe auf meine Seiten, speziell die Seiten, die sich mit PHILIP MORRIS befassen oder auf diese weiterleiten (in der unteren Tabelle rot gekennzeichnet).

Die untenstehende Tabelle wurde automatisch erstellt und gibt Einblick in die Denk- und Arbeitsweise von Skript-Kiddies.
Die Angriffe richteten sich gegen meine Homepage Hansi‑im‑Web.de, die ich inzwischen in meine Seite HansiHerrmann.de integriert habe. Sie verfolgten den Zweck, von anderen (zuvor gehackten) Webseiten Schadcode in meine Seiten nachzuladen, der dann die Rechner der Besucher meiner Seiten infizieren sollte, oder es wurde versucht, bestimmte Seiten meiner Homepage bzw. die gesamte Homepage zu löschen.

Bei herkömmlichen Webseiten mag es durchaus möglich sein, auf diese Weise Schadcode einzubringen oder auszuführen, weil die alle dieselben Standard-Skripte verwenden. Das ist genauso »sicher«, wie wenn man sämtliche Wohnungen weltweit mit demselben Schlüssel öffnen könnte. Habe ich herausgefunden, wie ich EINES dieser Schlösser knacke, bekomme ich auch ALLE ANDEREN auf!
Meine Seiten sind aber in purer Handarbeit entstanden und führen nur meine eigenen Skripte aus. Zudem sind meine Seiten bei der 1&1-Internet-AG gehostet, deren Hochleistungs-Rechenzentren zu den sichersten und leistungsfähigsten in Europa zählen.

Seit meine Homepage im Jahr 2000 online ging, war es niemandem möglich, meine Seiten in irgendeiner Form zu manipulieren oder ihnen zu schaden.

Weil ein solches Vorgehen der Skript-Kiddies eine strafbare Datenveränderung gem. § 303a StGB darstellt (wobei schon der Versuch strafbar ist), hatte das LKA Berlin die Angriffe eine Weile mitverfolgt und kam dann zu dem Schluss, dass sie derart dilletantisch ausgeführt wurden, dass kein Grund bestand, dagegen vorzugehen.

Dummheit ist eben nicht strafbar (Unwissenheit dagegen in manchen Fällen schon).
Wenn ein Mensch tausendmal vergeblich versucht, mit einem falschen Schlüssel eine fremde Tür aufzukriegen, dann ist er einfach nur doof, macht sich allerdings nicht strafbar, solange er dabei keine Schäden anrichtet. 😉



ℹ️ Im VORLESE-Modus wird die Tabelle nicht gezeigt!




© 22.11.2007 HansiHerrmann.de