Telefon- und Internetanschlüsse haben meist Mindestlaufzeiten von 12 oder 24 Monaten. Problematisch ist dies, wenn ein kurzfristiger Umzug ansteht. »Verbraucher sollten beachten, dass ein Umzug nicht immer automatisch ein Grund für die vorzeitige Kündigung des bestehenden Telefon- und Internetanschlusses ist«, sagt Marie-Anne Winter vom Telekommunikationsportal teltarif.de. Möglichkeiten für einen vorzeitigen Ausstieg gibt es aber dennoch. Im Einzelfall sei eine vorzeitige Kündigung aus einem »wichtigen Grund« möglich, insbesondere, wenn der Anbieter an der neuen Adresse keinen Anschluss schalten kann, heißt es weiter. Dann muss der Kunde allerdings belegen, dass er tatsächlich in ein von dem Anbieter nicht versorgtes Gebiet zieht. Schnelles Handeln ist aber in jedem Fall nötig. »Denn in der Regel dauert es einige Wochen, bis ein neuer Anschluss geschaltet werden kann«, sagt Winter. 16.06.2009 © ddp |
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Letzte Änderung: 13.09.2025 23:46:03
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