Bündnis für soziale Wohnungs­politik und bezahl­bare Mieten beschlossen

04.09.2012
Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung vom 04.09.2012 ein »Bündnis für soziale Wohnungs­politik und bezahl­bare Mieten« beschlossen, das unmittelbar im Anschluss an die Senatssitzung von Stadt­entwicklungssenator Michael Müller und Vorständen und Geschäftsführern der sechs städtischen Wohnungs­bau­gesellschaften unterzeichnet wird.

Senator Michael Müller: »Zusammen mit den städtische Wohnungs­bau­gesellschaften haben wir mit dem Mietenbündnis ein Instrument der sozialen Wohnungs­politik erarbeitet und umgesetzt, durch das wir positiv auf die Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt einwirken können. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt jetzt tun, damit wir für Berlin auch in Zukunft bezahl­baren Wohnraum erhalten können. Das Bündnis sichert auch einkommensschwächeren Mietern und Mieterinnen einen Verbleib in den Wohnungen der städtischen Wohnungs­bau­gesellschaften.«

Maren Kern, Vorstand beim Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. (BBU): »Mit diesem Mietenbündnis betritt Berlin bundesweit Neuland, weil die heute vereinbarten Regelungen besonders umfassend sind. Wir versprechen uns von ihm eine zielgenaue Verbesserung der Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte. Zusammen mit der Bestandsvergrößerung durch Zukauf und Neubau ist es ein zentraler Baustein für eine ganzheitliche Wohnungs­politik für Berlin.«

Jörg Franzen, Vorstandsmitglied der GESOBAU AG: »Das beschlossene Bündnis gibt uns allen Sicherheit: Den Unternehmen für ihre wirtschaftliche Entwicklung, aber auch für die vielfältigen dringenden Herausforderungen der sozialen und ökologischen Stadt­entwicklung, dem Senat zur politischen und mit allen Fraktionen abgestimmten Steuerung der Landesunternehmen, vor allem aber den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt.«

Gut, sicher, preiswert
Das Bündnis wird dazu beitragen, dass die Mieterinnen und Mieter bei den sechs städtischen Wohnungsunternehmen gut, sicher und preiswert wohnen. »Gut«, weil die Unternehmen ihre Anstrengungen zur Modernisierung und Instandhaltung der Wohngebäude des Wohnumfeldes und zur Einsparung von Energie intensivieren werden; »sicher«, weil kein Mieter aus seiner Wohnung verdrängt werden wird und »preiswert«, weil die Miet­erhöhungen im Durchschnitt bei einer städtischen Wohnungs­bau­gesellschaft geringer ausfallen werden als auf dem übrigen Berliner Wohnungsmarkt. Diese Entwicklung wird im Übrigen auch der Berliner Mietspiegel reflektieren – zum Vorteil aller rd. 1,6 Mio. Berliner Mieterhaushalte.

Die sechs städtischen Wohnungs­bau­gesellschaften degewo, GESOBAU, GEWOBAG, HOWOGE, STADT UND LAND und WBM, die derzeit ca. 277.000 Wohnungen besitzen, sind zentrale Partner des Senats zur Umsetzung seiner wohnungspolitischen Ziele. Damit kommen die Gesellschaften ihrer besonderen sozialen und entwicklungspolitischen Verantwortung nach, ohne grundsätzlich vom bislang erfolgreichen Konsolidierungs- und Entschuldungskurs abzuweichen.

Die wichtigen Regelungen im Überblick:

  • Weitere Erhöhung des öffentlichen Wohnungsbestandes von derzeit rd. 277.000 auf 300.000 Wohnungen durch Zukauf und Neubau
  • Direktvergabe städtischer Grundstücke zum Verkehrswert oder als Sachwerteinlage an die städtischen Wohnungs­bau­gesellschaften auf der Grundlage überzeugender Wohnungsbaukonzepte
  • Pilotprojekt über die Bereitstellung von 14 Grundstücken als Sachwerteinlage für die städtischen Wohnungs­bau­gesellschaften in 2012 für Wohnungsneubau zu verträglichen Mieten für breite Schichten
  • Stärkung des studentischen Wohnens durch Kooperation der städtischen Wohnungs­bau­gesellschaften mit dem Berliner Studentenwerk
  • Sozialverträgliche Miethöhe für Bestandsmieter durch Einführung individueller Lösungen mittels einer Sozialklausel
  • Bei Miet­erhöhungsverfahren Beschränkung der individuellen Nettokaltmiete auf 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens sowie Härtefallregelungen bei individuellen Härten
  • Die genannten individuellen Lösungen greifen auch bei Sozialwohnungen, bei denen die Miet­erhöhungen aus den planmäßigen Fördermittelreduzierungen resultieren Vermittlung in strittigen Fällen durch eine Schiedsstelle
  • Bei Wiedervermietung wird innerhalb des S-Bahnrings jede zweite Wohnung und außerhalb des S-Bahnrings jede dritte Wohnung quartiersbezogen zur ortsüblichen Vergleichsmiete an Haushalte mit Anspruch auf Wohnberechtigungsschein vergeben.
  • Fairer Wohnungstausch bei gewünschter Wohnungsverkleinerung, die städtischen Wohnungs­bau­gesellschaften bilden hierzu einen gemeinsamen Pool.
  • Miet­erhöhungen maximal um 15 % in 4 Jahren entsprechend Berliner Bundesratsinitiative und max. bis zum Berliner Mietspiegel (statt derzeit 20 % in 3 Jahren)
  • Modernisierungsumlage maximal 9 % der aufgewandten Kosten entsprechend Berliner Bundesratsinitiative und Gewährleistung verträglicher Mietbelastungen modernisierter Wohnungen
  • Umfassende Einbeziehung der Mieterschaft in den Modernisierungsprozess

Die vom Senat in Auftrag gegebenen Gutachten zum Berliner Wohnungsmarkt haben belegt, dass die Nachfrage nach Wohnungen, insbesondere in begehrten Innenstadtlagen, nach wie vor schneller wächst als das Angebot, so dass die Reserven auf dem Wohnungsmarkt weiter schmelzen und die Angebotsmieten für neue Mietverträge sowie die Bestandsmieten steigen. Um der zunehmenden Verengung des Marktes für preiswerten Wohnraum aktiv entgegenzuwirken, haben sich die Senats­verwaltung für Finanzen und die Senats­verwaltung für Stadt­entwicklung und Umwelt gemeinsam mit den sechs städtischen Wohnungs­bau­gesellschaften deshalb auf ein »Bündnis für soziale Wohnungs­politik und bezahl­bare Mieten« geeinigt.

Originaltext: Senats­verwaltung für Stadt­entwicklung und Umwelt

Version vom 08.11.2022




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