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Stellungnahme zu Vorgangs-Nr. 160929-0753-I00015

Der Sachverhalt in Kurzform:
Ich hatte eine »betreute, weil intelligenzminderbemittelte Frau« beim aggressiven Betteln gefilmt und auf meinem YouTube-Kanal gezeigt (die Videos sind noch online und im folgenden Text verlinkt).
Die Betreuerin dieser Frau erstattete Strafanzeige gegen mich, ich schrieb die untenstehende Stellungnahme an die Polizei – und landete trotzdem für 2 Monate im Knast.
Ein paar Details:
Die zwei Monate durfte ich in der neu erbauten JVA Heidering absitzen.
Das ist eine Berliner Haftanstalt im Land Brandenburg. Das Nest nennt sich Großbeeren, und die JVA liegt praktisch »auf der grünen Wiese, fernab aller Zivilisation«. Außer Wiesen und Windrädern konnte ich auch wunderschöne Sonnenuntergänge genießen.
Gern hätte ich dort meinen Lebensabend verbracht. Aber leider war nach 8 Wochen Schluss mit der Beschaulichkeit und ich musste zurück ins chaotische Berlin … 🙁


24.11.2016, 13:36
Per eMail an
lka337@polizei.berlin.de

Der Polizeipräsident in Berlin
LKA 337
z. Hd. Frau Raasch, GHK'in
Kaiserdamm 1
14057 Berlin



Sehr geehrte Frau Raasch,

in der Ermittlungssache mit der Vorgangs-Nummer 160929-0753-I00015 ist mir Ihr Schreiben vom 15.11.2016 am 18.11.2016 per Briefpost zugegangen.
Ich kenne meine Rechte und möchte mich zur Sache wie folgt einlassen.

Der Tatvorwurf lautet "Verstoß Kunsturheberrechtsgesetz (Recht am eigenen Bild; Filmen und Veröffentlichen einer betreuten, weil intelligenzminderbemittelten Frau beim Betteln)".
Als Tatort ist fälschlich der U-Bhf. Karl-Marx-Straße angegeben. Es handelt sich jedoch um den Bereich des U-Bahnhofs Rathaus Neukölln in der Karl-Marx-Straße.

Richtig ist und es wird von mir auch eingeräumt, dass ich diese Bettlerin filmte und das Videomaterial auf der Internet-Plattform YouTube veröffentlichte, wobei ich die "Geschädigte" erkennbar zeigte.

Dies geschah am 13.09.2016 unter dem Titel "Neuköllns Bettler (2) 13.09.2016" unter der URL
https://www.youtube.com/watch?v=ibx09Bu5oYE
sowie
am 19.09.2016 unter dem Titel "Penetrante Bettlerin in Neukölln (15.09.2016)" unter der URL
https://www.youtube.com/watch?v=RF-ka1LAf3c

Das Video vom 13.09.2016 lud ich absichtlich in schlechter Qualität hoch, weil es mir nicht um die Darstellung oder das Anprangern der einzelnen Bettler ging, sondern um das Thema "Betteln" insgesamt.

Entgegen Ihrer Rechtsauffassung war ich dazu berechtigt, diese Frau zu filmen und zu veröffentlichen.

Dies möchte ich nachfolgend begründen.

Ich befasse mich seit über 30 Jahren intensiv mit juristischen Themen wie Miet-, Straf- und Zivilrecht, seit Bestehen des Internet auch mit Urheber-, Foto-, Online- und Inkasso-Recht und verfüge diesbezüglich über weitaus mehr Wissen und Erfahrung als ein Durchschnittsbürger.
Dieses Wissen gebe ich seit dem Jahr 2000 auf meiner Webseite www.HansiOnline.de weiter, wo ich unter der Rubrik RECHT umfassend und leicht verständlich über rechtliche Hintergründe aufkläre, unter anderem auf den Gebieten des Online-, Straf- und Zivilrechts sowie speziell zum Thema Kinderschutz.
Link zu meiner Seite Recht: http://www.hansionline.de/recht.php

Bei vielen Themen, die ich auf meiner Webseite behandle, stehe ich in den Suchergebnissen bei Google auf den vorderen Plätzen, oft sogar seit Jahren auf Platz Eins. Und oft noch vor Wikipedia, Anwaltsseiten oder Jura-Portalen.
Das sehen Sie auf dieser Seite: http://www.hansionline.de/google-ranking.php

Zum Beispiel hatte meine Seite "Verjährungsfristen bei Körperverletzung und Straftaten gegen die persönliche Freiheit"
http://www.hansionline.de/recht/strafrecht_verjaehrungsfristen.php
bisher 28.153 Klicks, allein in diesem Jahr 8.312, wovon 85 % der Besucher von Google kamen.

Auch meine anderen Seiten, die sich mit anderen juristischen Themen befassen, rangieren bei Google seit vielen Jahren auf den vorderen Plätzen bzw. dem ersten Platz.
Das sehen Sie hier: http://www.hansionline.de/google-ranking_juristische-themen.php

Viele Universitäten, Ämter und Behörden besuchen meine Seiten.
Welche das sind, sehen Sie auf dieser Seite: http://www.hansionline.de/statistik/besonderebesucher.php

Sie dürfen also davon ausgehen, dass ich das nötige Wissen habe, über juristische Themen zu schreiben.

Zu speziellen Themen des Strafrechts sowie des Fotorechts halte ich mich ständig auf dem Laufenden, indem ich nicht nur den Newsletter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abonniert habe, sondern auch diverse Rechtsprechungs-Datenbanken wie http://www.burhoff.de und https://beck-online.beck.de sowie das Internet insgesamt durchforste.

Alle relevanten Änderungen, die sich durch Gesetzesänderungen oder Rechtsprechung auf den von mir dargestellten Rechtsgebieten ergeben, fließen zeitnah in die entsprechenden Inhalte meiner Webseite ein.

Weil das Fotorecht ein Rechtsgebiet ist, auf dem der Durchschnittsbürger im Zeitalter der elektronischen Medien (Social Media) eine besonders umfassende und aktuelle Aufklärung braucht, befasse ich mich mit diesem speziellen Rechtsgebiet besonders intensiv.

Neben meiner Webseite betreibe ich auch einen YouTube-Kanal: https://www.youtube.com/c/HansiHerrmann
Auf diesen lade ich vornehmlich Videos hoch, die das Leben in Neukölln zeigen. In der Playlist NEUKÖLLN befinden sich derzeit 117 Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=TccJNPEXFKs&list=PLRxUua-xRDcUBIy4Bi-Fb7G37K_dayJ_p

Hier zeige ich Bilder aus dem Alltag in Neukölln, also z.B. den Verkehrsunfall auf der Straße ("Im Wohngebiet Auto aufs Dach gelegt", "Auto fährt in Werkstadt und ist Werkstatt-reif", "Verkehrsunfall – Bus steht auf Mercedes-Hinterrad", "Schaulustige begaffen Unfallopfer"), verschiedene Demos ("Demo vor der Al-Nur-Moschee", "A100-Verlängerung – Besetztes Baumhaus geräumt", "1. Mai – Beobachtungen in Neukölln und Kreuzberg", "Geplante NPD-Demo in Neukölln abgesagt").

Ich zeige Rotlichtsünden, das unvernünftige Verhalten der Leute an einer Fußgängerampel oder in den öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch Missstände, die die BVG oder Berliner S-Bahn GmbH betreffen, wobei die BVG sehr schnell auf meine Videos reagiert und bestehende Missstände abstellt.

Ich zeige, was meiner Meinung nach in Neukölln im Argen liegt, z.B. illegale Müllplätze, herumlungernde "Penner" und Bettler, kaputte Straßenbeläge, Sicherheitsmängel auf einem Spielplatz. Ich zeige den Stress, den man beim Einkaufen, am Leergut-Automaten oder im Bus bekommen kann. Ich zeige Einsätze von Polizei und Feuerwehr.

Aber auch schöne und angenehme Dinge zeige ich, wie z.B. die Neuköllner Wochenmärkte, die Neuköllner Marktbühne (auf der Nachwuchstalente ihr Können einem breiten Publikum präsentieren können). Mit dem "Karneval der Kulturen" und dem Drumherum bei den 1.-Mai-Demos setzte ich mich kritisch auseinander.

Ich nehme meine Mitmenschen virtuell mit, wenn ich durch Neukölln gehe und zeige ihnen Dinge, die sie selbst meist übersehen oder gar nicht sehen können, weil sie Berlin und Neukölln nicht persönlich kennen.

Inzwischen bin ich wegen meiner Neukölln-Videos vielen Leuten in Neukölln bekannt, mit einigen bin ich sogar befreundet.
Die BVG und viele Busfahrer haben meinen YouTube-Kanal abonniert. Viele Busfahrer sprechen mich darauf an. Die BVG und zahlreiche Institutionen sowie Handelsketten (Discounter) reagieren sehr schnell auf Kritik, die ich in meinen Videos äußere, und sie stellen bestehende Mängel ab.

Sehr viele Besucher meines YouTube-Kanals abonnieren diesen, weil sie meine direkte und offene Art, die Dinge beim Namen zu nennen und das Leben zu zeigen, positiv finden.
Viele Besucher meiner Videos wollen Berlin oder sogar Neukölln besuchen, um es persönlich kennenzulernen. Mit einigen Leuten habe ich mich auch schon auf deren Bitten in Neukölln getroffen.

Vielen Polizisten muss ich nicht meinen Presseausweis zeigen, wenn ich ein Ereignis filme, weil sie mich schon kennen und wissen, welchem Zweck meine Filmerei dient.

Das jüngste Beispiel war der Unfall eines Radfahrers, der von einem abbiegenden Auto erfasst wurde und 10 Minuten lang bei 0 °C auf der Straße lag, bevor der RTW eintraf. In dieser Zeit kümmerte sich keiner der ca. 15 Schaulustigen um den Verletzten, niemand leistete Erste Hilfe, niemand legte dem Verletzten wenigstens eine Jacke unter den Kopf oder deckte ihn zu, niemand sicherte die Unfallstelle, obwohl der Verletzte mitten auf der Fahrbahn lag und 49 Autos die Unfallstelle passierten, ohne dass auch nur einer anhielt. Die "Gaffer" gefährdeten sich sogar selbst und räumten erst die Straße, als nach 15 Minuten die Polizei eintraf und massiv darauf drängte, die Unfallstelle zu verlassen.
Ausschnitte dieses Videos laufen seit 22.11.2016, 20.20 Uhr auf FOCUS.DE.

Ich nehme solche Dinge zum Anlass und filme sie, um den Menschen ins Gewissen zu reden, damit sie über ihr eigenes Verhalten nachdenken, weil es ja jeden treffen kann!

Wenn ich Videos mache, dann tue ich das ohne ein bestimmtes Thema im Auge zu haben, sondern filme situationsbedingt die Dinge, die mir auffallen oder die ich für verbesserungswürdig halte.

Mit dem Thema "Bettler" hatte ich mich bereits vor 3 Jahren im Video "Neuköllns Bettler (02.08.2013)" erstmals befasst: https://www.youtube.com/watch?v=vnDtHidD0g8

In diesem Video zeige ich (zum Teil erkennbar) verschiedene Bettler, ohne das Video zu kommentieren. Ich wollte damit einfach nur zeigen, dass sie zum Neuköllner Straßenbild gehören.

Am 18.09.2013 lud ich ein Video hoch, das ich am 17.09.2013 aufgenommen hatte. Es trägt den Titel "Rumänischer Junge tanzt auf dem Kurfürstendamm". In diesem Video zeige ich den Jungen erkennbar, obwohl ich dazu keine Einwilligung der Eltern hatte.
https://www.youtube.com/watch?v=k46zM4MDbUE
In der Videobeschreibung steht: Dieser Junge setzt sich nicht einfach mit seinem Hut auf die Straße und BETTELT (wie unzählige seiner Landsleute), sondern er tut was für sein Geld ... Ob gut oder schlecht, spielt deshalb für mich keine Rolle.
Ich wollte damit anerkennen und um Anerkennung werben, dass viele "Bettler" etwas für das erbettelte Geld tun, also nicht nur rumsitzen und die Hand aufhalten.

In meinen "Clips", die aus mehreren kurzen Einzelvideos zu unterschiedlichen Themen bestehen, zeige ich ebenfalls oft Bettler, meist auch erkennbar.
Beispiel-Video: "Clips (2)" https://youtu.be/3Rea8Xgf7ac?t=36s
Der hier gezeigte Bettler ist besonders auffällig, indem er eine Gehbehinderung vortäuscht und manchmal in den fließenden Straßenverkehr läuft, sodass ich sogar schon die Polizei herbeirief, weil er sich und andere gefährdete.

In meinen "Clips (8)" (hochgeladen am 04.06.2016) zeige ich erkennbar einen Jungen, der in einem öffentlichen Park Wasserpfeife raucht. Gemeinsam mit seinen Eltern!
https://youtu.be/xYnwL4_FHtI?t=6m57s
Ich denke, dass die Öffentlichkeit einen Anspruch darauf hat, das zu erfahren und hoffte, dass dies ein Thema öffentlicher Diskussion wird.

In meinen "Clips (12)" (hochgeladen am 25.08.2016) zeige ich erkennbar einen Mann, der sich am 16.07.2016 in der Neuköllner Karl-Marx-Straße als Straßenmusiker betätigte.
https://youtu.be/VZShlcibAyc?t=11s
Er tat etwas für sein Geld und saß nicht einfach mit einem Pappbecher rum.

Im selben Video ( https://youtu.be/VZShlcibAyc?t=49s) zeige ich eine Frau, die am 28.07.2016 ebenfalls in der Karl-Marx-Straße musizierte.
Ich wollte zeigen, dass beide "Bettler" über längere Zeit dort anzutreffen waren und "zum Neuköllner Straßenbild gehörten".

Unter dem Untertitel "PLAGE oder BEREICHERUNG?" zeige ich im o.a. Video zunächst Tauben, die am 20.08.2016 gierig etwas Fressbares auf dem Gehweg picken und im selben Kontext zwei Bettler (einen Mann und danach eine Frau, die ich erkennbar zeige), die innerhalb weniger Sekunden dieselben Passanten um Almosen angehen.
https://youtu.be/VZShlcibAyc?t=2m34s

Ich sehe es als meine "Aufgabe", das Augenmerk meiner Mitmenschen auf solche Dinge zu lenken, die sie anderenfalls "übersehen", und ich möchte damit erreichen, dass sie solche Dinge auch mal selber beachten und kritisch hinterfragen.

Im selben Video zeige ich erkennbar eine Bettlerin, die am 22.08.2016 in der Karl-Marx-Straße auf dem Gehweg liegt und bettelt. https://youtu.be/VZShlcibAyc?t=3m6s
Dies ist eine ganz neue Masche gewesen, die in der beliebtesten Einkaufsmeile Neuköllns bisher kaum zu sehen war und neben Ignoranz auch auf offene Ablehnung stieß.
Kurze Zeit später ging dieselbe Bettlerin zu Fuß durch die Karl-Marx-Straße und bettelte die Passanten an. Auch hier zeige ich sie erkennbar.

Im Video "Clips (13)" zeige ich wieder erkennbar die oben erwähnte, musizierende Bettlerin am 21.07.2016 in der Karl-Marx-Straße und kommentiere das im Video mit dem Satz "Ihr Gefiedel geht im Großstadtlärm unter."
https://youtu.be/f-L211O85qU?t=48s
Damit wollte ich zum Ausdruck bringen, dass es nicht nur gut ist, etwas für sein Geld zu tun, sondern es muss auch einen SINN haben. Das Musizieren in einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße ist eigentlich sinnlos.

Gleich danach zeige ich im selben Video eine Frau, die offenbar "unter Drogen steht" und im Bademantel herumläuft, unter dem sie nackt ist. Diese Frau sieht derart schäbig und "aussätzig" aus, dass es eine Zumutung ist, ihr zu nahe zu kommen.
Als sie sich kurz zu Leuten setzt, die draußen am Tisch eines Speiselokals essen, bemerkt sie wohl, dass sie dort unerwünscht ist und geht fort.
Diese Frau habe ich in diesem Zeitraum dort öfter mit immer demselben "Auftritt" gesehen. Ich habe sie deshalb thematisiert, weil sie dadurch "zu einem Teil des Straßenbildes der Karl-Marx-Straße wurde".

In der Vergangenheit wurde das Thema "Betteln" immer wieder in Politik und Medien erörtert, weil es zu einem Problem geworden ist. Im Jahr 2016 wurde dieses Thema sehr aktuell und kritisch von unzähligen Medien aufgegriffen.
Nachfogend ein paar wenige Beispiele:

So veröffentlichte der MDR in der Sendung "Exakt" am 29.06.2016 unter der Überschrift "Geschäfte machen mit Gebrechen" folgendes:
Sie sitzen mit ihren Sammelbüchsen in Fußgängerzonen, vor Supermärkten oder laufen an roten Ampeln zwischen wartende Autos und fragen nach Geld. Bettler sind in vielen mitteldeutschen Großstädten inzwischen im ganzen Stadtgebiet zu finden. Und sie scheinen immer mehr zu werden.
Im deutschen Städte-und Gemeindetag ist das Problem der Bettler-Clans bekannt. Städte in den alten Bundesländern haben deswegen eine Arbeitsgruppe gebildet. In Berlin hat man die Bettler-Szene analysiert. Wir treffen in Neukölln die Bezirksbürgermeisterin Franziska Giffey. "Es gibt auf jeden Fall eine Organisation dahinter, also es ist selten so, dass Leute alleine betteln, das gibt es auch. Was wir erleben, ist das Leute über Schlepperbanden hierher geholt werden, sie kommen in Gruppen, werden in einem Kleinbus hierher gebracht, kommen dann hier in eine abrissreifes Haus oder in eine Schrottimmobilie und leben dann dort und werden auch selber häufig abgezockt, von denen die diese Häuser vermieten, die das als Geschäftsmodell verwenden."


DIE WELT veröffentlichte in ihrer Online-Ausgabe am 09.08.2016 unter der Überschrift "Der mühsame Kampf der Städte gegen aggressive Bettler" u.a. Folgendes:
In vielen Städten ist Schnorren untersagt, wenn die Bettler aggressiv vorgehen oder Kinder bei sich haben. Und es werden mehr.
Der CDU-Wirtschaftspolitiker David Erkalp kritisiert "gewerbsmäßige Betteltrupps" nicht nur als "Belastung und Zumutung für die Passanten", sondern auch als "Problem für die innerstädtischen Händler und Kaufleute".
Das übliche passive Betteln armer Menschen gehöre zu einer Großstadt dazu und störe niemanden, da jeder selbst bestimmen kann, ob man spendet oder nicht. "Aber die gewerbsmäßige und aufdringliche Bettelei muss gestoppt werden." Erkalp ist für ein Verbot, wenn die Schnorrer rüde zu Werke gehen oder Kinder dabeihaben.
Selbst der Deutsche Städtetag, das wichtigste Sprachrohr der Kommunen zwischen Flensburg und Füssen, unterstützt rigides Vorgehen.

Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article157572827/Der-muehsame-Kampf-der-Staedte-gegen-aggressive-Bettler.html

Der Berliner Kurier veröffentlichte am 21.09.2016 unter der Überschrift "Bettler in Berlin – Klimpern im Pappbecher" das Bild eines Bettlers, auf dem dieser erkennbar gezeigt wird und den ich ebenfalls in Neukölln gefilmt hatte und im o.a. Video erkennbar zeige.
Quelle: http://www.berliner-kurier.de/24779348

Die B.Z. veröffentlichte am 25.07.2014 unter der Überschrift "Roma-Junge - André muss in seinen Ferien betteln" drei Fotos eines 10-Jährigen, die ihn erkennbar zeigen.
Quelle: http://www.bz-berlin.de/berlin/steglitz-zehlendorf/andre-muss-in-seinen-ferien-betteln

Die Süddeutsche Zeitung veröffentlichte am 26.06.2015 in ihrer Online-Ausgabe in der Rubrik "Rätsel der Woche" unter der Überschrift "Kann man Betteln wirklich verbieten?" das Foto einer Bettlerin, das diese erkennbar zeigt.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/raetsel-der-woche-kann-man-betteln-wirklich-verbieten-1.2539374

Die Berliner Morgenpost veröffentlichte am 09.11.2011 in ihrer Online-Ausgabe unter der Überschrift "Zehn Cent sind Bettlern in Berlin zu wenig" das Foto einer Bettlerin, das diese und das Kind in ihrem Arm erkennbar zeigt.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=ibx09Bu5oYE
In der Videobeschreibung steht: Bettler gehören in einer Großstadt genauso zum Straßenbild wie Hundekacke. Wenn sie aber nicht nur die Hand aufhalten, sondern ständig neue Ideen haben, um aufzufallen, dann wirds ärgerlich!
Ein besonders dreistes Exemplar ist die Passanten aggressiv angegangen und hat auch nicht davor zurückgeschreckt, die Leute anzufassen und festzuhalten.
Gott sei Dank sind das "Eintagsfliegen", die in Neukölln kein Bein auf den Boden kriegen! :-)


Im Vorspann zeige ich in schwarz-weiß einige meiner bisherigen Aufnahmen aus anderen Videos.
Die kommentiere ich im Video mit folgenden Sätzen:
  • Neukölln ist groß, bunt, interessant und tolerant. Darum zieht es neben Touristen auch BETTLER her.
  • Und die Bettler lassen sich einiges einfallen, um den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.
  • Der hier tauscht ROTZE gegen BARGELD! [Gezeigt wird ein Bettler, der in der Nase bohrte, bevor er diese Hand einem Passanten entgegenstreckte.]
  • Der stellt seine verkrüppelten Gliedmaßen zur Schau. [Zu sehen ist ein Bettler im Rollstuhl.]
  • Der macht Café-Gästen ein schlechtes Gewissen. [Ich zeige einen Bettler, der mit aufgehaltener Hand an Gästen eines Cafés vorbeigeht, die an Tischen vor dem Café sitzen.]
  • Immer neue Bettel-Maschen fallen denen ein ... Sehr praktisch: Beten + Betteln zugleich! [Hier zeige ich einen Bettler, der wie beim Gebet auf dem Gehweg liegt/kniet, was aber auch als Unterwerfungsgeste verstanden werden kann.]
  • Kommt das jetzt in Mode ...? [Zu sehen ist ein anderer Bettler, der wenige Meter weiter dieselbe "Pose" einnimmt.]
  • Auch das Im-Weg-Rumliegen hat keinen Erfolg. [Hier zeige ich eine auf dem Gehweg liegende Bettlerin, die bei den Passanten auf Ignoranz und Ablehnung stößt]

Ab Minute 0:58 zeige ich dann die "penetrante" Bettlerin, die nun Gegenstand des vorliegenden Ermittlungsverfahrens ist.

Ich habe diese Frau mehrere Minuten lang beobachtet, wie und mit welcher Masche sie die Passanten anbettelt. Dann habe ich mich entschlossen, sie zu filmen, weil sie äußerst aggressiv und sehr auffällig vorging.
Im Video schreibe ich dazu folgende Kommentare:
  • Diese extrem penetrante Bettlerin überschreitet alle Toleranz-Grenzen!
  • "Ich hab kein Geld mehr, ich hab nur 1 Euro." Wenn sie 1 Euro hat, dann hat sie doch Geld!
  • Ich hab nur 11 Cent dabei und bettle nicht!
  • Sie heult aber nicht nur die Leute voll, sondern wird sogar handgreiflich!
  • DAS GEHT AUF GAR KEINEN FALL!
  • Ich habe noch nie erlebt, dass im toleranten Neukölln ein Mensch auf derart heftige Ablehnung stößt!!!
  • Einer Muslimin dem Kinderwagen festhalten, ist der Gipfel von Dummheit und Frechheit!

Am Ende des Video zeige ich die neueste Bettel-Masche, das Vorzeigen verkrüppelter Gliedmaßen (unter Vorlage irgendwelcher Röntgenbilder). Diesem Thema habe ich mich mit einem anderen Video gesondert ausführlich gewidmet.

Diese Frau bettelte sehr aggressiv. Und das ist in Berlin verboten und seit vielen Jahren auch ein Dauerthema in Politik und Medien.
Zu "meinem" Thema habe ich es gemacht, weil mir in letzter Zeit die Bettler wegen der Vielzahl und der Art ihres Auftretens auffielen.

Unter diesem Video sind derzeit 69 Kommentare, die zeigen, dass sich die Leute mit diesem Thema auseinandersetzen, dazu ihre Meinung sagen und von mir entsprechende Antworten erhalten.
Es ist einer meiner Grundsätze, dass ich mit den "Konsumenten" meiner Videos in eine Sachdiskussion trete und zeitnah deren Kommentare beantworte. Dadurch erweitert sich nicht nur der geistige Horizont meiner Gegenüber, sondern auch mein eigener, weil oftmals sehr verschiedene Sichtweisen auf ein und dieselbe Sache existieren.
Das kommt meinen späteren Videos zugute, weil ich dadurch immer besser abschätzen kann, was die Leute interessiert und welche Meinung sie dazu haben.

Oft werde ich von Leuten wegen der Inhalte meiner Videos kritisiert. Wenn ich ihnen dann meinen Standpunkt ausführlich darlege, ändern sie ihren eigenen Standpunkt und übernehmen meinen. Diese Leute abonnieren dann meist auch meinen Kanal, weil sie nun besser verstehen, was ich mit meinen Videos vermitteln will.

Ich zeige das "Leben live", ohne Schnörkel, ohne das Schlechte zu beschönigen oder das Schöne schlecht zu machen.
Nach Ansicht vieler Abonnenten ist mein Kanal diesbezüglich einmalig (seit Oktober ist die Zahl der Abos und damit auch der abgegebenen Kommentare sprunghaft angestiegen von bisher 100 bis 200 Abos pro JAHR auf über 900 in diesem Jahr, allein im Oktober waren es 443 Abos, im November sind es aktuell 250).


Nun komme ich zur juristischen Seite:

Das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten findet seine Schranken dort, wo andere Grundrechte wie z.B. die Pressefreiheit gleichberechtigt Platz beanspruchen können.
Art. 5 Abs. 1 S. :2 GG: Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

§ 23, Abs. 1, Satz 1 KunstUrhG: Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte

Schon deshalb ist es relevant, ob ich im Besitz eines Presseausweises bin, was Sie bei unserem gestrigen Telefonat verneinten.

Nach dem Pressecodex des Deutschen Presserates, Richtlinie 8, SCHUTZ DER PERSÖNLICHKEIT, darf eine "identifizierende Berichterstattung" stattfinden:
Die Presse achtet das Privatleben des Menschen und seine informationelle Selbstbestimmung. Ist aber sein Verhalten von öffentlichem Interesse, so kann es in der Presse erörtert werden. Bei einer identifizierenden Berichterstattung muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegen; bloße Sensationsinteressen rechtfertigen keine identifizierende Berichterstattung.

Bei der von mir abgelichteten Frau handelt es sich um eine "relative Person der Zeitgeschichte", die stets verbreitet werden darf.
Zu einer relativen Person der Zeitgeschichte wird eine Person durch einen bestimmten aktuellen Ereignisbezug. Die Abbildung dieser Person ist nur im Zusammenhang mit dem betreffenden zeitgeschichtlichen Vorgang zulässig. In allen Fällen gilt: Die Veröffentlichung muss einem Informationszeck dienen. Dies ist in der vorliegenden Sache unzweifelhaft der Fall.

Das Grundgesetz schützt nicht nur die freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht am eigenen Bild, sondern auch die Meinungsfreiheit sowie die Freiheit der Presse.
 Die Veröffentlichung von Bildnissen ist zum Beispiel bei Personen der Zeitgeschichte grundsätzlich zulässig, wenn ein Bild veröffentlicht wird, das zu einer Debatte von allgemeinem Interesse beitragen kann.
 Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass selbst ein lokales Mieterfest ein zeitgeschichtliches Ereignis sein kann. Das Ereignis muss also nicht von überragender Bedeutung sein.

Zitat: Rechtsanwalt Niklas Plutte
https://www.ra-plutte.de/faq-recht-am-eigenen-bild-beispiele/
So dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte stets verbreitet bzw. öffentlich zur Schau gestellt werden. Dies betrifft insbesondere Bilder oder Videos von Prominenten oder wichtigen Ereignissen. Hier stehen sich das Recht am eigenen Bild einzelner Personen und der Informationsbedarf der Öffentlichkeit gegenüber. Die Rechtsprechung ist dabei relativ großzügig zu Lasten der Einzelperson. Auch wenn der Begriff der Zeitgeschichte auf den ersten Blick etwas anderes vermuten lässt, umfasst er nicht nur Vorgänge von historisch-politischer Bedeutung, sondern ganz allgemein das Zeitgeschehen, das heißt alle Fragen von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse. Auch durch rein unterhaltende Beiträge kann Meinungsbildung stattfinden; solche Beiträge können die Meinungsbildung nach Meinung des BGH unter Umständen sogar nachhaltiger anregen und beeinflussen als rein sachbezogene Informationen.

Zitat: VGH Baden-Württemberg, AZ: 1 S 2266/09
http://www.jusmeum.de/profile/Jens_Ferner/article/fotorecht-vgh-baden-wuerttemberg-8653
Eine Veröffentlichung ohne Einwilligung kommt in Betracht bei Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 N. 1 KunstUrhG). Aus diesem Bereich stammen in erster Linie Bildnisse, in denen der Abgebildete nicht bloß als Person, sondern wegen seiner Verbindung zum Zeitgeschehen das Interesse der Öffentlichkeit findet. Zur Zeitgeschichte zählt das gesamte politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben und darüber hinaus alles, was Gegenstand der Aufmerksamkeit, Wissbegier oder Anteilnahme der Öffentlichkeit ist. Ein dauerhaftes Interesse ist nicht Voraussetzung. Auch ein nur regionales oder lokales Interesse reicht aus (Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 23 KUG Rn. 3; Kröner in HH-KO/MedienR, 34/44).

Zitat: http://www.beck-shop.de/fachbuch/zusatzinfos/leseprobe--goetting _§-12_das-recht-am-eigenen-bild.pdf
Der BGH stellt nach neuester Rechtsprechung bei der jeweiligen Bildnisnutzung darauf ab, ob ein "legitimes Informationsinteresse" besteht, da über ein "Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung" berichtet wird.

Der BGH formuliert sogar konkret, dass es unbeschadet der Frage, ob das Bild eine relative oder eine absolute Person der Zeitgeschichte im Sinne der bisherigen Rechtsprechung darstellt, es sich jedenfalls um eine in der Öffentlichkeit bekannte Person handeln muss. [Vgl. BGH AfP 2007, 121, 123] Hinzu kommen muss dann noch nach neuester Rechtsprechung, dass die Berichterstattung ein Ereignis von zeitgeschichtlicher Bedeutung betrifft.

Wenn der BGH jetzt in seinen neuen Entscheidungen neben dem Prominentenstatus regelmäßig ein besonderes Ereignis und damit eine zusätzliche zeitgeschichtliche Relevanz für die zulässige Berichterstattung fordert, unterscheidet sich die absolute Person der Zeitgeschichte und die relative Person der Zeitgeschichte nicht mehr.

Voraussetzung ist zunächst, dass es sich überhaupt um eine "Person der Zeitgeschichte" handelt. Dies ist der Begriff, den der BGH in seinen neuesten Urteilen verwendet. [Vgl. Klass AfP 2007, 517, 522; BGH AfP 2007, 121; BGH AfP 2007, 208; BGH AfP 2007, 472; BGH AfP 2007, 475]

Anders als bei absoluten Personen der Zeitgeschichte, bei welchen die bloße Prominenz als zeitgeschichtliches Ereignis nach bisheriger Rechtslage ausreichte, musste auch nach altem Recht bei relativen Personen der Zeitgeschichte ein bestimmtes zeitgeschichtliches Ereignis hinzukommen, welches das Interesse der Öffentlichkeit geweckt hat.

Da der BGH wie das Bundesverfassungsgericht wie aufgezeigt die Rechtsfigur der absoluten Person der Zeitgeschichte im Ergebnis aufgegeben haben und regelmäßig ein besonderes Ereignis und damit eine neben dem Prominentenstatus zusätzliche zeitgeschichtliche Relevanz für die Zulässigkeit der Abbildung verlangen, gibt es im Sinne der bisherigen Definitionen im Ergebnis nur noch "relative Personen der Zeitgeschichte". [So auch Wanckel, Foto- und Bildrecht, Rn.190]

Die Abbildungsfreiheit wird nach der bisherigen Lehre bei der relativen Person der Zeitgeschichte begrenzt durch die Voraussetzungen des "Ereignisbezuges" und der "Aktualität". [Helle, Besondere Persönlichkeitsrechte im Privatrecht, S.146]

Erforderlich ist daher ein bestimmtes Geschehen, welches die jeweilige dann relative Person der Zeitgeschichte in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückt. Es ist mithin das zeitgeschichtliche Ereignis selbst, das die Person, die hiermit im Zusammenhang steht, zur relativen Person der Zeitgeschichte macht. [Helle, a.a.O., S.147]

Nicht erforderlich ist daher, dass die relative Person der Zeitgeschichte vor der Bildveröffentlichung bereits bekannt ist. [Helle, a.a.O., S.147.] Bei relativen Personen der Zeitgeschichte ist die Abbildungsfreiheit jedoch zeitlich befristet. Mit Wegfall des Informationsinteresses entfällt die sogenannte "Aktualität". [Helle, a.a.O., S.147ff.] Dieses ist der Fall, wenn zu einem Zeitpunkt die Erinnerung an das maßgebliche Ereignis für die Öffentlichkeit keine Rolle mehr spielt. [Helle, a.a.O., S.148]

Umstritten war nach bisheriger Rechtslage bei relativen Personen der Zeitgeschichte, ob von diesen nur ein Foto veröffentlicht werden durfte, das das zeitgeschichtliche Ereignis abbildet oder ob auch anderes Bildmaterial zulässig war. [Vgl. Prinz/Peters, Medienrecht, Rn. 850] Nach einer Auffassung durfte bei relativen Personen der Zeitgeschichte aufgrund der Ereignisbezogenheit der Abbildungsfreiheit nur Fotomaterial veröffentlicht werden, welches im Zusammenhang mit dem Ereignis hergestellt wurde. [So Prinz/Peters, a.a.O.] Nach anderer Auffassung konnten bei einer Berichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis in diesem Zusammenhang die relativen Personen der Zeitgeschichte auch durch Aufnahmen im Bild gezeigt werden, bei welchen es sich um kontextneutrales Bildmaterial handelte, soweit es nicht sinnverfälschend verwendet wurde. [Vgl. BVerfG NJW 2001, 1921 – Prinz Ernst August von Hannover; BGH NJW 2005, 594 – Uschi Glas; Wenzel /v. Strobel-Albeg, Kap. 8, Rn.15]



§ 23 Abs. 2 des KunstUrhG schränkt das Recht der Verbreitung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte ein, wenn diese schutzwürdige Interessen des Abgebildeten verletzen.
So darf nicht die Intimsphäre des Abgebildeten verletzt werden. Es darf nicht in die Privatsphäre des Abgebildeten eingegriffen werden. Beides habe ich nicht getan.

Die Abgebildete hat sich in die Öffentlichkeitssphäre begeben, also in den Bereich des menschlichen Verhaltens, der bewusst der Öffentlichkeit zugekehrt ist.
[Zitat: Esther Schwarzrock, E_schw10@uni-muenster.de]
An dieser Stelle gebührt grundsätzlich der Pressefreiheit der Vorrang. Weiterhin ist ein teilweise als Sozialsphäre bezeichneter Bereich erfasst. Hierbei tritt die Person so in Erscheinung, dass sie grundsätzlich auch von Dritten wahrgenommen werden kann, die keine persönliche Beziehung zu ihr haben. Aber auch das sich Hinwegsetzen über die Rechtsordnung muss hierunter gezählt werden. Schließlich soll der Persönlichkeitsschutz nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszunehmen, weil daran beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten.

Nach Erhalt Ihres Schreibens habe ich die Bettlerin in beiden Videos unkenntlich gemacht, weil Sie mir mitgeteilt hatten, dass diese betreut wird, weil sie intelligenzminderbemittelt sei.
Deshalb wird das Video "Penetrante Bettlerin in Neukölln (15.09.2016)"
unter der URL https://www.youtube.com/watch?v=RF-ka1LAf3c
nicht mehr gelistet und ist nur noch über Direkt-Link zu erreichen.

Im Pressecodex des Deutschen Presserates bestimmt Richtlinie 4.2 "RECHERCHE BEI SCHUTZBEDÜRFTIGEN PERSONEN":
Bei der Recherche gegenüber schutzbedürftigen Personen ist besondere Zurückhaltung geboten. Dies betrifft vor allem Menschen, die sich nicht im Vollbesitz ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte befinden oder einer seelischen Extremsituation ausgesetzt sind, aber auch Kinder und Jugendliche. Die eingeschränkte Willenskraft oder die besondere Lage solcher Personen darf nicht gezielt zur Informationsbeschaffung ausgenutzt werden.

Richtlinie 8.6 "ERKRANKUNGEN" bestimmt:
Körperliche und psychische Erkrankungen oder Schäden gehören zur Privatsphäre. In der Regel soll über sie nicht ohne Zustimmung des Betroffenen berichtet werden.

Erst durch Sie habe ich davon erfahren.
Der äußeren Erscheinung nach und aus dem Auftreten der Bettlerin konnte und musste ich nicht davon ausgehen, dass die Bettlerin psychisch krank ist, sondern nahm aus meiner bisherigen Erfahrung mit solchen Menschen an, dass sie "eine Rolle spielt", nämlich die der armen, hilflosen Frau, die mein Geld will.

Ich begegne in Neukölln sehr oft "Unikaten", Sonderlingen, "bunten Vögeln", die durch ihr Äußeres und ihr Auftreten auffallen. Ich filme sie und zeige sie (teils auch erkennbar), weil sie zum Straßenbild Neuköllns gehören und ein Teil dessen sind, was Neukölln ausmacht. Nämlich auch Toleranz, wodurch diese Menschen erst hier leben oder sich hier aufhalten können.

Bestärkt wurde ich in meinem Eindruck von der Bettlerin durch ein Vorkommnis vom selben Tag, als ich sie zum ersten Mal beobachtete und filmte:

Nachdem ich sie "abgewimmelt" hatte, lief sie weiter in der Karl-Marx-Straße aus Richtung Rathaus Neukölln in Richtung Alfred-Scholz-Platz, wo sich ein großes Einkaufszentrum befindet und sich viele Passanten und Kunden der dortigen Läden aufhalten. Ich folgte ihr mit laufender Kamera, um zu filmen, wie sich die Sache weiter entwickelt und ob es vielleicht doch einen Passanten geben würde, der ihr Geld gibt (oder sich gegen ihr aggressives Betteln zur Wehr setzt).

Dort stellte sie sich direkt vor ein Bekleidungsgeschäft und jammerte, um das Mitleid der anwesenden Leute zu erwecken. Und tatsächlich wandte sich eine (deutsche) Kundin, die gerade das Bekleidungsgeschäft verlassen hatte, dieser Bettlerin zu, hörte sich kurz deren Spruch an und holte daraufhin ihre Geldbörse heraus.
Ich hatte das beobachtet und filmte es auch.

Die Frau (Kundin) entnahm ihrer Geldbörse einen 5-Euro-Schein, hielt ihn hoch und sagte der Bettlerin, dass sie den rasch wechseln wolle. Im selben Moment entriss die Bettlerin dieser Frau den Geldschein und rannte in Richtung Alfred-Scholz-Platz davon.

Ich war ziemlich überrascht, dass die bisher so kränklich und kaputt scheinende Bettlerin plötzlich so viel Energie aufbringen konnte und freute mich, dass ich das gefilmt und mit meiner Vermutung recht hatte, dass sie nur die Rolle der armen, gebrochenen Frau spielt.

Um meine Filmaufnahme "komplett" zu machen, sprach ich die Bestohlene an und fragte sie, warum sie der Bettlerin Geld geben wollte. Sie antwortete mir, dass es ja sein könne, dass die Frau tatsächlich kein Geld hat und auf Almosen angewiesen sei. Sie sagte mir dann auch, dass sie den 5-Euro-Schein eigentlich erst in Hartgeld wechseln wollte, die Bettlerin sich den aber gegriffen hatte und fortgerann ist. Das hatte ich ja selber mitbekommen.
Ich sagte der Frau, dass ich derzeit nur 11 Cent in der Tasche habe und deshalb ärmer als die Bettlerin bin, die ja jedem sagte, dass sie nur einen Euro hat.
Ich sagte ihr auch, dass ich seit einiger Zeit diese Bettlerin beobachte und dass ich auch diesen Vorfall gesehen und gefilmt habe, weil ich solche Dinge auf meinem YouTube-Kanal zeige. Darauf meinte die Frau, dass ich das ruhig tun soll und auch zeigen soll, wie sie bestohlen wurde. Leider habe ich dieses Video dann versehentlich gelöscht.

Weil ich die Bettlerin an mehreren Tagen beobachtet und teilweise auch gefilmt hatte, ging ich fest davon aus, dass ihr Auftreten eine "Masche" ist, zumal sie immer davon redete, nur einen Euro zu haben. Andere Bettler haben andere Maschen, indem sie z.B. ihre verkrüppelten Gliedmaßen präsentieren oder stark hinkend herumlaufen (obwohl ich sie anderenorts schon gut zu Fuß gesehen habe).

Wenn diese Frau tatsächlich wegen einer geistigen Behinderung oder Erkrankung betreut wird, dann ist es erstrecht nicht nachvollziehbar, dass sie über längere Zeit mit ihrem Auftreten derart viel Aufmerksamkeit erzielen konnte.
Sie hat sich sehr aggressiv und auffällig verhalten, sodass sie die Aufmerksamkeit ausnahmslos aller Passanten auf sich zog!
Damit ist sie zu einer "relativen Person der Zeitgeschichte" geworden und ich durfte über sie berichten und sie auch erkennbar zeigen.

Aufgrund ihres jetzt bekannt gewordenen psychischen Zustands, verbietet es mir der Pressekodex, sie erkennbar zu zeigen, sodass ich sie nun unkenntlich gemacht und eines der Videos, das sie erkennbar aus der Nähe zeigt, aus der Liste genommen habe, es ist nur noch über Direkt-Link zu erreichen.

Das Thema "Betteln" ist nach wie vor aktuell ist, verdient Beachtung, und die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, darüber informiert zu werden und eine Sachdiskussion zu führen.


Im Übrigen ist es gängige Praxis und darauf weise ich in meiner Kanal-Info auch ausdrücklich hin, dass mich jeder, der sich in seinen Rechten verletzt fühlt, an mich wenden kann.
Sollte der Inhalt meiner Videos die Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitte ich um eine entsprechende Nachricht. Wenn ich den Einwand für berechtigt halte, werde ich das beanstandete Video unverzüglich ändern bzw. entfernen, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Jede ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kostennote werde ich zurückweisen.

Unter jedem der betreffenden Videos befindet sich eine Kommentar-Funktion, über die man mir etwas mitteilen kann.
Über Kommentare werde ich per eMail von YouTube informiert und in aller Regel reagiere ich auch sehr zeitnah auf Kommentare, manchmal sogar "in Echtzeit", also Chat-ähnlich.
Desweiteren gibt es die Möglichkeit, mir über die Kanal-Info eine "private" Nachricht zukommen zu lassen, die also von niemandem außer mir gelesen werden kann und auf die ich in der Regel ebenfalls sehr zeitnah reagiere.

Es wäre also der betreuenden Person dieser Bettlerin jederzeit möglich und durchaus zumutbar gewesen, mich zu kontaktieren und über die Situation der Bettlerin zu informieren.
In der Vergangenheit habe ich nachweislich schon einige Videos gelöscht, weil sich "angeblich Betroffene" an mich gewendet hatten. In solchen Fällen verlange ich keinen Identitätsnachweis, sondern glaube einfach, dass es sich um den Betroffenen handelt und entferne das Video.


Zu meinen persönlichen Verhältnissen mache ich folgende Angaben:

Ich bin nicht erwerbstätig und beziehe eine kleine Rente wegen dauernder Erwerbsminderung, die durch Grundsicherung aufgestockt wird.
Weitere Einkünfte habe ich nicht, insbesondere erziele ich keinerlei Einkünfte mit meinen Videos auf YouTube, weil ich meinen Kanal werbefrei halte.
Die Kosten, die durch den Betrieb und Unterhalt meiner Homepage, der Anschaffung und dem Erhalt meiner Foto- und Videoausrüstung habe und die dadurch entstehen, dass ich viel unterwegs bin und mich "auswärts" beköstige, um Videos anzufertigen, bestreite ich ausschließlich aus meiner Grundsicherung.


Ich mache alle hier verlinkten Seiten zum Gegenstand dieses Schreibens und führe sie hier als Beweismittel an.

Mit freundlichem Gruß

Hans-Jürgen Herrmann
Neuköllnische Allee 75
12057 Berlin
Tel. 0152 04 12 34 65

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